Décision judiciaire de Conseil d'État, 10 décembre 2002

Date de Résolution10 décembre 2002
JuridictionXIII
Nature Arrêt

STAATSRAT, VERWALTUNGSABTEILUNG

U R T E I L

Nr. 113.432 vom 10. Dezember 2002

A.124.541/XIII-2717

In der Rechtssache : WELING Rudolf,

Wahldomizil bei

Herrn Martin ORBAN und Frau Bettina TÖLLER, Rechtsanwälte, Kaperberg 50 4700 Eupen,

gegen :

die Deutschsprachige Gemeinschaft,

vertreten durch ihre Regierung,

Wahldomizil bei Herrn Guido ZIANS und Frau Andrea HAAS, Rechtsanwälte, Heckingstraße 10 4780 Sankt Vith.

DER VORSITZENDE DER XIII. KAMMER DER EINSTWEILIGEN

ENTSCHEIDUNGEN,

Aufgrund des von Rudolf WELING am 26. Juli 2002 eingereichten Antrags auf Aussetzung der Ausführung der Entscheidung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 17. Mai 2002 zur Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes vom 25. April 2002 bezüglich der Berücksichtigung verschiedener Bewerberreserven der Wallonischen Region für die Besetzung von vakanten Stellen;

Aufgrund der am selben Tag eingereichten Klageschrift, mit der dieselbe klagende Partei die Nichtigerklärung der besagten Entscheidung beantragt;

XIII e.E. - 2717 - 1/4

Aufgrund der Mitteilung mit Anmerkungen und der Verwaltungsakten der Gegenpartei;

Aufgrund des von Herrn VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter beim Staatsrat, erstatteten Berichts;

Aufgrund der Anordnung vom 3. Oktober 2002, die die Sache auf die Sitzung vom 21. Oktober 2002 um 14 Uhr 30 anberaumt;

Aufgrund der Zustellung der Anberaumungsanordnung und des Berichts an die Parteien;

Nach Anhörung des Herrn HANOTIAU, Kammervorsitzender, in seinem Bericht;

Nach Anhörung der Ausführungen von Frau TÖLLER, Rechtsanwältin, die für die klagende Partei erscheint, und von Herrn ZIANS, Rechtsanwalt, der für die Gegenpartei erscheint;

Nach Anhörung des gleichlautenden Gutachtens von Herrn VERHULST, Erster Auditor-Abteilungsleiter;

Aufgrund des Titels VI, Kapitel II, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, daß die klagende Partei am 24. Juli 2002 eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 17. Mai 2002 zur Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes vom 25. April 2002 bezüglich der Berücksichtigung verschiedener Bewerberreserven der Wallonischen Region für die Besetzung von vakanten Stellen eingereicht hat;

XIII e.E. - 2717 - 2/4

In der Erwägung, daß sie am 26. Juli 2002 den vorliegenden Antrag auf Aussetzung der Ausführung des genannten Rechtsaktes sowie eine zweite Klage auf Nichtigerklärung...

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