Zusammenarbeitsprotokoll zwischen dem föd finanzen und der deutschsprachigen gemeinschaft über den informationsaustausch im bereich der wohn- und pflegeeinrichtungen EINLEITENDER TEXT Aufgrund des

Zusammenarbeitsprotokoll zwischen dem föd finanzen und der deutschsprachigen gemeinschaft über den informationsaustausch im bereich der wohn- und pflegeeinrichtungen

EINLEITENDER TEXT

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 5 § 1 I Nummer 3 und Artikel 5 § 1 II Nummer 5;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 4 § 2;

Aufgrund der Artikel 320, 321, 323 und 327 des Einkommensteuergesetzbuches 1992;

Aufgrund des Dekrets der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 22. Dezember 2015 zur Festlegung des Modells und der Verwendung von Quittung-Pflegebescheinigungen und Übereinstimmungsvignetten für Gesundheitseinrichtungen, abgeändert durch den Ministeriellen Erlass vom 2. Mai 2019;

In Erwägung, dass die Gemeinschaften im Rahmen der sechsten Staatsreform für die Finanzierung der Wohn- und Pflegeeinrichtungen im Seniorenbereich zuständig geworden sind;

In Erwägung, dass das Dekret vom 13. Dezember 2018 die föderalen Finanzierungsgrundlagen der Wohn- und Pflegezentren für Senioren aufhebt und dass die Finanzierung dieser Einrichtungen somit nicht mehr über das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung abgewickelt wird;

In Erwägung, dass somit auch kein Informationsaustausch mehr zwischen dem Föderalen öffentlichen Dienst Finanzen und dem LIKIV stattfindet, der die Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren der Deutschsprachigen Gemeinschaft betrifft;

In Erwägung, dass die Wohn- und Pflegeeinrichtungen seit dem 1. Januar 2019 Zuschüsse von der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2018 erhalten und somit nicht mehr mit Quittung-Pflegebescheinigungen und Übereinstimmungsvignetten arbeiten;

In Erwägung, dass die föderalen Steuerbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin eine Sicht über die finanzielle Situation jeder Einrichtung haben müssen;

In Erwägung, dass es deswegen notwendig scheint, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft die globalisierten Daten, die sie bei den Einrichtungen erhebt, dem Föderalen öffentlichen Dienst Finanzen für die Erfüllung seiner Aufgaben zukommen lässt;

In Erwägung, dass dieser Informationsaustausch in einem Zusammenarbeitsprotokoll formalisiert werden sollte;

Der Föderale Öffentliche Dienst...

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