20. FEBRUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Erweiterung der Zielgruppe, die in den Genuss einer Heizkostenzulage des Heizölsozialfonds kommen kann - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung des Kˆniglichen Erlasses vom 20. Februar 2008 zur Erweiterung der Zielgruppe, die in den Genuss einer Heizkostenzulage des Heizˆlsozialfonds kommen kann.

Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen in Malmedy erstellt worden.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST SOZIALEINGLIEDERUNG, ARMUTSBEKƒMPFUNG UND SOZIALWIRTSCHAFT

20. FEBRUAR 2008 - Kˆniglicher Erlass zur Erweiterung der Zielgruppe, die in den Genuss einer Heizkostenzulage des Heizˆlsozialfonds kommen kann

ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004, insbesondere der Artikel 205, abge‰ndert durch das Gesetz vom 20. Juli 2005, 207 und 215, wieder aufgenommen durch das Gesetz vom 7. Januar 2008;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 9. Januar 2005 zur Festlegung genauerer Regeln f¸r die Gew‰hrung der Heizkostenzulage im Rahmen des Heizˆlsozialfonds, abge‰ndert durch die Kˆniglichen Erlasse vom 10. August 2005 und 6. Dezember 2005;

Aufgrund der Notifizierung des Ministerrats vom 11. Januar 2008;

Aufgrund des Einverst‰ndnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 11. Januar 2008;

Aufgrund der Dringlichkeit, begr¸ndet durch die Tatsache, dass der Gesetzgeber in das Programmgesetz vom 27. Dezember 2004 einen Artikel 215 eingef¸gt hat, der es dem Kˆnig ermˆglicht, die im Rahmen des Heizˆlsozialfonds vorgesehenen Betr‰ge zu erhˆhen, um die Folgen einer Energiekrise zu mindern; dass der Preis f¸r ein Fass ÷l in diesem Winter unaufhˆrlich ansteigt; dass diese Preiserhˆhung eine Auswirkung auf den Preis von Heizˆl hat; dass es daher notwendig ist, unverz¸glich Massnahmen zu ergreifen, da die Haushalte, die sich in prek‰rster Lage befinden, durch diese Preiserhˆhung immer mehr Schwierigkeiten haben, ihre Wohnung zu heizen;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.048/1 des Staatsrates vom 29. Januar 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 ß 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Eingliederung und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat dar¸ber beraten haben,

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 205 ß 1 des Programmgesetzes vom 27. Dezember 2004 wird wie folgt erg‰nzt:

´ 4. in Artikel 37undecies des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes ¸ber die Gesundheitspflege- und Entsch‰digungspflichtversicherung erw‰hnte Personen...

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