21. APRIL 2011 - Erlass der Regierung zur vorläufigen Unterschutzstellung des Gartenhauses des Hauses Werthplatz 36-38 als Denkmal

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen;

Auf Grund des Vorschlags zur Unterschutzstellung des Eigentümers vom 12. Juli 2010;

Aufgrund des günstigen Gutachtens der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission vom 29. November 2010;

In Erwägung, dass das Gartenhaus weitgehend unverändert aus der Erbauungszeit (Ende 18.- Anfang 19. Jahrhunderts) erhalten ist;

In Erwägung, dass das Gartenhaus eines der wenigen erhaltenen historischen Beispiele der Gartenbauarchitektur 18.-19. Jahrhunderts ist;

In Erwägung, dass das Gartenhaus ein charakteristisches Beispiel für die Wohn- und Lebenskultur des Eupener Bürgertums um 1800 ist;

In Erwägung, dass das Gartenhaus mit Garten und Wohnhaus ein historisches Ensemble bildet;

Auf Vorschlag des für Denkmalschutz zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Das Gartenhaus des Hauses Werthplatz 36-38 gelegen in Eupen, Gemarkung 1, Flur D, Parzellennummer 11d wird unter Schutz gestellt. Dies schliesst ein: die Fassaden, das Dach, die Freitreppe, den Keller und die historischen Elemente des Innenraums.

  1. 2 - Der Schutzbereich umfasst die folgenden Parzellen:

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