14. MAI 2009 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, in der insbesondere durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 5. Mai 1993, vom 16. Juli 1993, vom 13. Juli 2001 und vom 12. August 2003 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets I vom 7. Juli 1993 zur Übertragung der Ausübung gewisser Zuständigkeiten von der Französischen Gemeinschaft auf die Wallonische Region;

Aufgrund des Dekrets II vom 22. Juli 1993 zur Übertragung der Ausübung gewisser Zuständigkeiten von der Französischen Gemeinschaft auf die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission;

In der Erwägung, dass der Regierung die Möglichkeit gegeben werden sollte, möglichst effizient zu arbeiten;

In der Erwägung, dass diese Notwendigkeit das schnellstmögliche Inkrafttreten der vorliegenden Bestimmungen erfordert,

Beschliesst :

Artikel 1 - Im Sinne des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

- « Gesetz »: das Sondergesetz vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, in der insbesondere durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 5. Mai 1993, vom 16. Juli 1993, vom 13. Juli 2001 und vom 12. August 2003 abgeänderten Fassung;

- « Dekret »: das Dekret II vom 22. Juli 1993 zur Übertragung der Ausübung gewisser Zuständigkeiten von der Französischen Gemeinschaft auf die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission.

Art. 2 - Herr Rudy Demotte, Minister-Präsident, ist zuständig für:

- die Koordinierung der Regierungspolitik und ihre Kommunikation;

- den Vorsitz des ministeriellen Ausschusses « Schaffung von Aktivitäten »;

- die Organisation der administrativen Task Force, die aus Verantwortlichen der Verwaltungen, der pararegionalen Einrichtungen und sonstiger öffentlicher oder paraöffentlicher Einrichtungen, die an der « Schaffung von Aktivitäten » interessiert sind, zusammengesetzt ist;

- die administrative Vereinfachung;

- das E-Government und die Informatik in der Verwaltung;

- die Bewertung, die Zukunftsforschung und die Statistik;

- die Befassung des Konzertierungsausschusses « Föderalregierung - Regierungen der Gemeinschaften und Regionen », die innerbelgischen Beziehungen sowie die Arbeitsweise der Institutionen, einschliesslich der Beziehungen zum Parlament;

- die Koordinierung der Akten bezüglich der Strukturfonds, einschliesslich der Beziehungen zu den Europäischen, nationalen und regionalen Einrichtungen;

- die Organisation einer Task Force, beauftragt mit der Vorbereitung und Koordinierung der Akten bezüglich der Strukturfonds sowie deren Umsetzung und Bewertung;

- der wirtschaftliche Impulsfondsfonds zugunsten der besonders benachteiligten Gebiete, die sich in wirtschaftlicher Umstellung befinden, einschliesslich der Koordination der Akten;

- die Standortwahl...

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