Umwelt Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 10. November 2014

Umwelt

Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 10. November 2014, durch den der "s.a. Somef" die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt wurde, abgeändert.

Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 2. September 2016, durch den der "s.a. Transport & Manutention Deschieter" die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt wurde, abgeändert.

Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird der "bvba Komeva" für einen Zeitraum von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird der "GmbH Berzelius Logistik Service" für einen Zeitraum von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird der "s.a. Sandermans Transports" für einen Zeitraum von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen und Altölen gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird Herr Benoît Albert für einen Zeitraum von fünf Jahren ab diesem Datum als verantwortliche Person für die innerhalb der "s.a. WC 2000" an ihrem in Stavelot gelegenen Betriebssitz durchgeführte Zusammenstellung von gefährlichen Abfällen zugelassen.

Durch Ministeriellen Erlass vom 18. Juli 2018 wird die der "s.a. Claude Jobe" durch Ministeriellen Erlass vom 8. Februar 2016 erteilte Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen entzogen.

Durch Ministeriellen Erlass vom 20. Juli 2018 wird Artikel 1 § 2 des Ministerialerlasses vom 20. Juni 2018, durch den der "s.a. Transass" die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt wurde, abgeändert.

Durch Ministeriellen Erlass vom 20. Juli 2018, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird:

- der "s.a. Sweco Belgium" für eine Dauer, die am 18. Januar 2023 endet, die Zulassung als Umweltverträglichkeitsprüfer in der Wallonischen Region gewährt, und zwar für folgende Projektkategorien:

  1. Infrastrukturprojekte, Transport und Kommunikation;

  2. Gruben und Steinbrüche;

  3. Industrieprozesse in Bezug auf die Verarbeitung von Stoffen;

  4. Abfallwirtschaft;

    - der "s.a. Sweco Belgium" für eine Dauer, die am 18. Januar 2021 endet, die Zulassung als Umweltverträglichkeitsprüfer in der Wallonischen Region gewährt, und zwar für folgende Projektkategorien:

  5. Raumordnung, Städtebau...

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