Umwelt Durch Ministeriellen Erlass vom 21. März 2017, der an demselben Datum in Kraft tritt, wird die Aussetzung der Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen

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Durch Ministeriellen Erlass vom 21. März 2017, der an demselben Datum in Kraft tritt, wird die Aussetzung der Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen, die der "SPRL M.A.J. La Croisette" durch Ministeriellen Erlass vom 3. Juni 2016 gewährt wurde, aufgehoben.

Durch Ministeriellen Erlass vom 21. März 2017, der an diesem Datum in Kraft tritt, wird Artikel 1 § 2 des Ministeriellen Erlasses vom 6. Juli 2016, durch den der "S.R.O. Quehenberger Transport & Logistics CZE" die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt wurde, abgeändert.

Durch Ministeriellen Erlass vom 28. März 2017 wird Herrn Nicolas Delhaye für einen Zeitraum von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 28. März 2017 wird der "BVBA Vergo" für einen Zeitraum von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 28. März 2017 wird Herrn Ruddy Lacroix die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen für eine Dauer von zwei Jahren ab diesem Datum gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 28. März 2017 wird der "SPRL Vervoir Frères" für einen Zeitraum von fünf Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 28. März 2017 wird der "S.A.S. Transports R. Lavenu" für einen Zeitraum von drei Jahren ab diesem Datum die Zulassung als Transporteur von gefährlichen Abfällen gewährt.

Durch Ministeriellen Erlass vom 28. März 2017 wird der "SARL Transports Cattiaux" für einen Zeitraum von fünf Jahren ab...

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