21. MÄRZ 1991 - Gesetz zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache
Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache zum 1. Januar 2012 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, so wie es nacheinander abgeändert worden ist durch:
- den Königlichen Erlass vom 19. August 1992 zur Billigung des ersten Geschäftsführungsvertrags der Regie der Telegrafen und Telefone und zur Festlegung von Massnahmen im Hinblick auf die Zuordnung dieser Regie zu den autonomen öffentlichen Unternehmen,
- den Königlichen Erlass vom 14. September 1992 zur Billigung des ersten Geschäftsführungsvertrags der Postregie und zur Festlegung von Massnahmen in Bezug auf diese Regie,
- den Königlichen Erlass vom 30. September 1992 zur Billigung des ersten Geschäftsführungsvertrags der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen und zur Festlegung von Massnahmen in Bezug auf diese Gesellschaft,
- das Gesetz vom 6. August 1993 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen,
- das Gesetz vom 10. November 1993 zur Abänderung von Artikel 74 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen,
- das Gesetz vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungh-saufträge (Belgisches Staatsblatt vom 25. Mai 1996),
- das Gesetz vom 30. Juni 1994 über den Schutz des Privatlebens vor Abhören, Kenntnisnahme und Aufzeichnung von Privatgesprächen und privaten Fernmeldeverbindungen,
- das Gesetz vom 12. Dezember 1994 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen und des Gesetzes vom 17. Juni 1991 zur Organisation des öffentlichen Kreditsektors und des Besitzes der Beteiligungen des öffentlichen Sektors an bestimmten privatrechtlichen Finanzgesellschaften,
- das Gesetz vom 21. Dezember 1994 zur Festlegung sozialer und sonstiger Bestimmungen,
- den Königlichen Erlass vom 22. Dezember 1994 zur Abänderung von Titel III des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen,
- das Gesetz vom 20. Dezember 1995 zur Festlegung steuerrechtlicher, finanzieller und sonstiger Bestimmungen,
- den Königlichen Erlass vom 28. Oktober 1996 zur Umsetzung der den freien Wettbewerb auf den Märkten für Telekommunikationsdienste betreffenden Verpflichtungen aus den geltenden Richtlinien der Europäischen Kommission,
- den Königlichen Erlass vom 10. November 1996 zur Abänderung des Gesetzes vom 6. Juli 1971 zur Gründung des Unternehmens DIE POST und des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen in Anwendung von Artikel 3 § 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1996 zur Erfüllung der Haushaltskriterien für die Teilnahme Belgiens an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion,
- den Königlichen Erlass vom 5. Februar 1997 zur Ausführung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (Belgisches Staatsblatt vom 7. September 2002),
- das Gesetz vom 19. Dezember 1997 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Anpassung des verordnungsrechtlichen Rahmens an die den freien Wettbewerb und die Harmonisierung auf dem Telekommunikationsmarkt betreffenden Verpflichtungen aus den Beschlüssen der Europäischen Union,
- den Königlichen Erlass vom 2. April 1998 zur Reform der Verwaltungsstrukturen des Flughafens Brüssel-National,
- das Gesetz vom 10. Juni 1998 zur Abänderung des Gesetzes vom 30. Juni 1994 über den Schutz des Privatlebens vor Abhören, Kenntnisnahme und Aufzeichnung von Privatgesprächen und privaten Fernmeldeverbindungen,
- das Gesetz vom 5. Juli 1998 zur Abänderung von Artikel 118 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen,
- den Königlichen Erlass vom 17. Juli 1998 zur Festlegung ergänzender Bestimmungen in Bezug auf die Reform der Verwaltungsstrukturen des Flughafens Brüssel-National,
- den Königlichen Erlass vom 25. August 1998 zur Einstufung der Aktiengesellschaft « Brussels Airport Terminal Company » als autonomes öffentliches Unternehmen und zur Billigung der Änderungen ihrer Satzung (I),
- den Königlichen Erlass vom 25. August 1998 zur Einstufung der Regie der Luftfahrtwege als autonomes öffentliches Unternehmen (II),
- den Königlichen Erlass vom 10. Januar 1999 zur Abänderung von Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und von Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (Belgisches Staatsblatt vom 18. Januar 2000),
- den Königlichen Erlass vom 4. März 1999 zur Anpassung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen an die Richtlinien der Europäischen Union und zur Abänderung einiger Bestimmungen dieses Gesetzes über den Universaldienst,
- das Gesetz vom 3. Mai 1999 zur Festlegung von Haushaltsbestimmungen und sonstigen Bestimmungen,
- den Königlichen Erlass vom 9. Juni 1999 zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität,
- den Königlichen Erlass vom 6. November 1999 zur Abänderung von Artikel 105bis des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen,
- den Königlichen Erlass vom 21. Dezember 1999 zur Anpassung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen an die Richtlinien der Europäischen Union,
- den Königlichen Erlass vom 23. Dezember 1999 zur Anpassung der Artikel 1 und 4 von Anlage 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen an die Richtlinie 97/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang (ONP),
- das Gesetz vom 24. Dezember 1999 zur Festlegung steuerrechtlicher und sonstiger Bestimmungen,
- das Gesetz vom 26. Juni 2000 über die Einführung des Euro in die Rechtsvorschriften in Bezug auf die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten,
- das Gesetz vom 3. Juli 2000 zur Abänderung des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über den Funkverkehr und des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen,
- den Königlichen Erlass vom 20. Juli 2000 zur Ausführung des Gesetzes vom 26. Juni 2000 über die Einführung des Euro in die Rechtsvorschriften in Bezug auf die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten im Bereich des Post- und Telekommunikationssektors,
- das Gesetz vom 12. August 2000 zur Festlegung von sozialen, Haushalts- und sonstigen Bestimmungen,
- das Gesetz vom 28. November 2000 über die Computerkriminalität,
- das Programmgesetz vom 2. Januar 2001,
- den Königlichen Erlass vom 13. Juli 2001 zur Ausführung des Gesetzes vom 26. Juni 2000 über die Einführung des Euro in die Rechtsvorschriften in Bezug auf die in Artikel 78 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten im Bereich des Postsektors,
- das Programmgesetz vom 19. Juli 2001,
- den Königlichen Erlass vom 5. September 2001 zur Anpassung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen an die Richtlinie 97/66/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation,
- das Programmgesetz vom 30. Dezember 2001,
- das Gesetz vom 22. März 2002 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen,
- das Programmgesetz vom 2. August 2002,
- den Königlichen Erlass vom 7. Oktober 2002 zur Umsetzung von Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 1 Nr. 2 der Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft,
- das Programmgesetz (I) vom 24. Dezember 2002,
- das Gesetz vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors,
- den Königlichen Erlass vom 19. März 2003 zur Umsetzung der Artikel 7 Absatz 5 und 9 Absatz 3 der Richtlinie 97/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 über die Zusammenschaltung in der Telekommunikation im Hinblick auf die Sicherstellung eines Universaldienstes und der Interoperabilität durch Anwendung der Grundsätze für einen offenen Netzzugang (ONP),
- das Programmgesetz vom 8. April 2003,
- das Gesetz vom 11. Dezember 2003 über die Übernahme der gesetzlichen Pensionsverpflichtungen der öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Belgacom hinsichtlich ihres statutarischen Personals durch den Belgischen Staat,
- das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003,
- den Königlichen Erlass vom 27. Mai 2004 über die Umwandlung der Brussels International Airport Company (BIAC) in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft und über die Flughafeneinrichtungen,
- den Königlichen Erlass vom 14. Juni 2004 zur Reform der Verwaltungsstrukturen der Eisenbahninfrastruktur,
- das Programmgesetz vom 9. Juli 2004,
- den Königlichen Erlass vom 18. Oktober 2004 zur Festlegung bestimmter Massnahmen zur Reorganisation der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen,
- den Königlichen Erlass vom 22. Dezember 2004 über die Übernahme der gesetzlichen Pensionsverpflichtungen der Brussels International Airport...
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