7. DEZEMBER 2007 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03 und 04 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2007

Der Minister-Pr‰sident der Wallonischen Regierung,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausr¸stung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007, insbesondere des Artikels 18;

Aufgrund des Dekrets vom 7. November 2007 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007;

Aufgrund des am 26. November 2007 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Mittel vorheriger Jahre auf die Basiszuwendung 12.12 des Programms 02, auf die Basiszuwendungen 12.06 und 12.08 des Programms 03 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Mitteln w‰hrend der vorherigen Jahre abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendungen 12.04 und 12.07 des Programms 03 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007 zu ¸bertragen, um dem Mangel an nicht aufgegliederten Mitteln abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden...

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