13. MAI 2011 - Ministerieller Erlass zur Verlängerung der Anerkennung der Stadt Eupen als Träger der Notaufnahmewohnung, gelegen in 4700 Eupen, Neustrasse 62

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales,

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, abgeändert durch die Dekrete vom 4. März 1996, 21. Oktober 1996, 18. März 2002, 25. Juni 2007, 16. Juni 2008 und 15. März 2010;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Ubertragung von Entscheidungsbefugnisse an die Minister;

Aufgrund des Antrags auf Anerkennung der Stadt Eupen vom 20. Januar 2011;

Aufgrund der Besichtigung der Wohnung am 29. März 2011 und des dazu erstellten Berichtes vom 29. März 2011,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Verlängerung der Anerkennung der Stadt Eupen als Träger der Notaufnahmewohnung, gelegen in 4700 Eupen, Neustrasse 62 wird für die Dauer von drei Jahren gewährt.

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