19. JULI 2012. - Sondergesetz zur Ergänzung von Artikel 92bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, was die hauptstädtische Gemeinschaft Brüssel betrifft. - Deutsche Ubersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Ubersetzung des Sondergesetzes vom 19. Juli 2012 zur Ergänzung von Artikel 92bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, was die hauptstädtische Gemeinschaft Brüssel betrifft.

Diese Ubersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Ubersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

19. JULI 2012 - Sondergesetz zur Ergänzung von Artikel 92bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, was die hauptstädtische Gemeinschaft Brüssel betrifft

ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es :

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen

Art. 2 - Artikel 92bis des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, eingefügt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch die Sondergesetze vom 16. Januar 1989, 5. Mai 1993, 16. Juli 1993, 28. Dezember 1994, 13. Juli 2001, 16. März 2004 und 21. Februar 2010, wird durch einen Paragraphen 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

§ 7 - Es wird eine hauptstädtische Gemeinschaft Brüssel errichtet im Hinblick auf eine Konzertierung über die in Artikel 6 § 1 erwähnten, mehrere Regionen betreffenden Angelegenheiten, insbesondere die Mobilität, die Verkehrssicherheit und die Strassenarbeiten von, nach und um Brüssel herum. Die Regionen sind Mitglieder der hauptstädtischen Gemeinschaft und die Vertreter ihrer Regierung tagen in dieser Gemeinschaft. Alle Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt und der Provinzen Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant sowie die Föderalbehörde sind von...

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