12. OKTOBER 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Februar 2001 zur Ausführung des Gesetzes vom 24. März 1999 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaftsorganisationen des Personals der Polizeidienste - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Februar 2001 zur Ausführung des Gesetzes vom 24. März 1999 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaftsorganisationen des Personals der Polizeidienste.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

12. OKTOBER 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 8. Februar 2001 zur Ausführung des Gesetzes vom 24. März 1999 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaftsorganisationen des Personals der Polizeidienste

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird bezweckt, einen Basiskonzertierungsausschuss für die Personalmitglieder der integrierten Polizei einzuführen, die der VoG Sozialdienst der integrierten Polizei zur Verfügung gestellt werden.

Obwohl das Gesetz vom 24. März 1999 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaftsorganisationen des Personals der Polizeidienste allgemein auf alle Personalmitglieder der Polizeidienste, ungeachtet des Ortes der Beschäftigung, zur Anwendung kommt und trotz der Tatsache, dass bereits eine ähnliche Regelung durch Königlichen Erlass vom 19. April 2005 für die anerkannten Polizeischulen, darunter einige VoGs, ausgearbeitet worden ist, ist die Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates in ihrem Gutachten Nr. 43.101/2 vom 6. Juni 2007 der Meinung, dass mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses durch die Schaffung eines Basiskonzertierungsausschusses für die Personalmitglieder der integrierten Polizei, die der VoG Sozialdienst der integrierten Polizei zur Verfügung gestellt werden, die dem König durch Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. März 1999 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaftsorganisationen des Personals der Polizeidienste erteilte Befugnis überschritten wird.

Die Regierung wird daher, um diesem Gutachten des Staatsrates Folge zu leisten, die Rechtsgrundlage für den vorliegenden Entwurf eines Erlasses durch eine nachfolgende gesetzgebende Initiative verdeutlichen.

So weit, Sire, die Erläuterungen zu diesem Erlass.

Wir haben die Ehre,

Sire,

die...

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