12. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 17. Januar 2006 zur Einführung einer Regelung für Leistungen für Mutterschaftshilfe zugunsten weiblicher Selbständiger und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 über die Dienstleistungsschecks - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 12. August 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 17. Januar 2006 zur Einführung einer Regelung für Leistungen für Mutterschaftshilfe zugunsten weiblicher Selbständiger und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 über die Dienstleistungsschecks.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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12. AUGUST 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 17. Januar 2006 zur Einführung einer Regelung für Leistungen für Mutterschaftshilfe zugunsten weiblicher Selbständiger und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 über die Dienstleistungsschecks

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 38 vom 27. Juli 1967 zur Einführung des Sozialstatuts der Selbständigen, des Artikels 18 § 5, eingefügt durch das Programmgesetz vom 27. Dezember 2005;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 17. Januar 2006 zur Einführung einer Regelung für Leistungen für Mutterschaftshilfe zugunsten weiblicher Selbständiger und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 über die Dienstleistungsschecks, der Artikel 1, 3, 4 und 5;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 16. April 2008;

Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt vom 20. Mai 2008;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.623/1 des Staatsrates vom 12. Juni 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung, Unseres Ministers der Selbständigen und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 17. Januar 2006 zur Einführung einer Regelung für Leistungen für Mutterschaftshilfe zugunsten weiblicher Selbständiger und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 12. Dezember 2001 über die Dienstleistungsschecks wird wie folgt ersetzt:

« Artikel 1 - § 1 - Der vorliegende Erlass führt im Rahmen der Bestimmungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Selbständigen eine Sozialleistung ein, « Mutterschaftshilfe » genannt.

§ 2 - Für die Anwendung des...

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