23. MAI 2011 - Ministerieller Erlass zur Anerkennung des Ö.S.H.Z. Eupen als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4700 Eupen, Nörether Strasse 114

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales,

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, abgeändert durch die Dekrete vom 4. März 1996, 21. Oktober 1996, 18. März 2002, 25. Juni 2007, 16. Juni 2008 und 15. März 2010;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Ubertragung von Entscheidungsbefugnisse an die Minister;

Aufgrund des Antrags auf Anerkennung des Ö.S.H.Z. Eupen vom 29. März 2011;

Aufgrund der am 2. Mai 2011 durchgeführten Inspektion und des dazu erstellten Berichtes,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Anerkennung des Ö.S.H.Z. Eupen als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4700 Eupen, Nörether Strasse 114 wird für drei Jahre gewährt.

Art. 2...

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