7. JANUAR 2009 - Ministerialerlass zur Aussetzung der Jagd auf Wasserwild

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, insbesondere des Artikels 1ter ;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 2006 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2011, insbesondere des Artikels 18;

In der Erwägung, dass der intensive Tag- und Nachtfrost der vergangenen Tage und das Einfrieren zahlreicher Wasserflächen die Fütterungsmöglichkeiten problematisch gestalten und dazu führt, dass die Wasservögel, die auf jetzt gefroreren Teichen, Tümpeln, Seen und sonstigen Wasserflächen leben, ihr Futter nicht erreichen;

In Erwägung der zwingenden Notwendigkeit, die Situation der Wasservögel, die durch diese sehr ungünstige Wetterlage gefährdet sind, nicht weiter zu verschlimmern sowie die massive und unangemessene Entnahme des gefährdeten Wasserwildes zu verhindern;

In der Erwägung, dass laut den...

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