1. APRIL 2011 - Erlass der Regierung zur endgültigen Unterschutzstellung des Kriegerdenkmals auf dem Werthplatz als Denkmal

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Dekrets vom 23. Juni 2008 über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen;

Auf Grund des Vorschlags zur Unterschutzstellung des Gemeindekollegiums Eupen vom 10. November 2009;

Aufgrund des günstigen Gutachtens der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission vom 17. November 2009;

Aufgrund des günstigen Gutachtens des Gemeindekollegiums Eupen vom 19. November 2010;

Aufgrund des günstigen Gutachtens des Provinzkollegiums Lüttich vom 10. Januar 2011;

Aufgrund des günstigen Gutachtens der Regierung der Wallonischen Region vom 08. Dezember 2010;

In Erwägung, der historischen Bedeutung des Kriegerdenkmals für die Geschichte der Stadt Eupen, das zur Erinnerung an die Gefallenen des deutsch-österreichischen Kriegs (1866) und des deutsch-französischen Kriegs (1870-1871) errichtet wurde;

In Erwägung, dass das Denkmal am 1. September 1912 als "Kriegerdenkmal" festlich eingeweiht wurde;

In Erwägung der zentralen Lage des Kriegerdenkmals auf dem Werthplatz, wodurch die gesamte Konzeption dieses wichtigen Eupener Schauplatzes in bedeutender Weise geprägt wird;

In Erwägung, dass das Kriegerdenkmal ein Werk des Münchener Künstlers Rudolf Henn ist und das Denkmal aus hellem Sandstein in seiner Gesamtheit erhaltenswert ist : Das 8 Meter hohe Denkmal erhebt sich inmitten eines ovalen Steinbodens, zu dem an der Vorderseite einige Stufen hinaufführen, auf einem etwa 6 Meter hohen Postament steht das Reiterstandbild des St. Georg im Kampf mit dem Drachen, an der Rückseite des Denkmals sind als Abschluss mehrere steinerne Ruhebänke aufgestellt und die Anlage wird von mehreren alten mächtigen Bäumen umgeben;

In Erwägung, dass das Kriegerdenkmal das zentrale Gestaltungselement des Werthplatzes ausmacht und die Schutzzone daher nicht nur das Denkmal, sondern den Werthplatz, die Häuserfassaden entlang des Werthplatzes sowie die noch für Bebauung freien Parzellen einschliesst;

In Erwägung, dass zu dem Unterschutzstellungsvorhaben ausnahmslos positive Gutachten erteilt worden sind und auch im Rahmen des öffentlichen Untersuchungsverfahrens kein Einspruch eingegangen ist;

In Erwägung, dass in einem der eingeholten Gutachten empfohlen wird, den Schutzbereich angesichts der zu erwartenden Veränderung des baulich noch nicht ausgereizten Gebiets des ehemaligen Geschäfts "Hendrichs" und der damit zu erwartenden massgeblichen Prägung des...

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