Jugement/arrêt, Cour constitutionnelle (Cour d'arbitrage), 2023-02-16

JurisdictionBélgica
Judgment Date16 février 2023
ECLIECLI:BE:GHCC:2023:ARR.030
Docket Number30/2023
Link to Original Sourcehttps://juportal.be/content/ECLI:BE:GHCC:2023:ARR.030
CourtVerfassungsgerichtshof (Schiedshof)

Verfassungsgerichtshof
Entscheid Nr. 30/2023
vom 16. Februar 2023
Geschäftsverzeichnisnr. 7885
In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 3 des Dekrets der Flämischen Gemeinschaft vom 18. Februar 2022 « zur Abänderung des Grundschuldekrets vom 25. Februar 1997 und des Kodex des Sekundarunterrichts vom 17. Dezember 2010, was ergänzende Maßnahmen für die Einschreibungsgebühr bezüglich der Vorrangs- und Rangordnungskriterien betrifft », erhoben von der Regierung der Französischen Gemeinschaft.
Der Verfassungsgerichtshof, Kleine Kammer,
zusammengesetzt aus dem Präsidenten P. Nihoul und den referierenden Richtern T. Detienne und W. Verrijdt, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut,
erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:
I. Gegenstand der Klage und Verfahren
Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 7. November 2022 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 10. November 2022 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die Regierung der Französischen Gemeinschaft, unterstützt und vertreten durch RA F. Tulkens, in Brüssel zugelassen, Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 3 des Dekrets der Flämischen Gemeinschaft vom 18. Februar 2022 « zur Abänderung des Grundschuldekrets vom 25. Februar 1997 und des Kodex des Sekundarunterrichts vom 17. Dezember 2010, was ergänzende Maßnahmen für die Einschreibungsgebühr bezüglich der Vorrangs- und Rangordnungskriterien betrifft » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 5. Mai 2022).
Am 12. Dezember 2022 haben die referierenden Richter T. Detienne und W. Verrijdt in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in Kleiner Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass die Nichtigkeitsklage offensichtlich unzulässig ist.
Die klagende Partei hat einen Begründungsschriftsatz eingereicht.
2
Die Vorschriften des vorerwähnten Sondergesetzes vom 6. Januar 1989, die sich auf das Verfahren und den Sprachengebrauch beziehen, wurden zur Anwendung gebracht.
II...

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