Jugement/arrêt, Cour constitutionnelle (Cour d'arbitrage), 2022-10-27

Judgment Date27 octobre 2022
ECLIECLI:BE:GHCC:2022:ARR.140
Docket Number140/2022
Link to Original Sourcehttps://juportal.be/content/ECLI:BE:GHCC:2022:ARR.140
CourtVerfassungsgerichtshof (Schiedshof)

Verfassungsgerichtshof
ÜBERSETZUNG
Entscheid Nr. 140/2022
vom 27. Oktober 2022
Geschäftsverzeichnisnr. 7830
AUSZUG
In Sachen: Klage auf einstweilige Aufhebung der Ordonnanz der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 7. April 2022 « zur Abänderung der Ordonnanz vom 19. Juli 2007 über die präventive Gesundheitspolitik », erhoben von Ivar Hermans und anderen.
Der Verfassungsgerichtshof,
zusammengesetzt aus den Präsidenten L. Lavrysen und P. Nihoul, und den Richtern T. Giet, M. Pâques, Y. Kherbache, T. Detienne und S. de Bethune, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut, unter dem Vorsitz des Präsidenten L. Lavrysen,
erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:
I. Gegenstand der Klage und Verfahren
Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 6. Juli 2022 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 7. Juli 2022 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf einstweilige Aufhebung der Ordonnanz der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 7. April 2022 « zur Abänderung der Ordonnanz vom 19. Juli 2007 über die präventive Gesundheitspolitik » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 15. April 2022): Ivar Hermans, Tim Reynders und Ruth Reynders.
Mit derselben Klageschrift beantragen die klagenden Parteien ebenfalls die Nichtigerklärung desselben Ordonnanz.
Durch Anordnung vom 13. Juli 2022 hat der Gerichtshof den Sitzungstermin für die Verhandlung über die Klage auf einstweilige Aufhebung auf den 21. September 2022
anberaumt, nachdem die in Artikel 76 § 4 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof genannten Behörden aufgefordert wurden, ihre etwaigen schriftlichen Bemerkungen in der Form eines Schriftsatzes spätestens am 9. September 2022 einzureichen und eine Abschrift derselben innerhalb derselben Frist den klagenden Parteien sowie der Kanzlei des Gerichtshofs per E-Mail an die Adresse « griffie@const-court.de » zu übermitteln.
2
Das Vereinigte Kollegium der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, unterstützt und vertreten durch RA P. Slegers und RÄin C. Joret, in Brüssel zugelassen, hat schriftliche Bemerkungen eingereicht.
Auf der öffentlichen Sitzung vom 21. September 2022
- erschienen
. Ivar Hermans, persönlich, für die klagenden Parteien,
. RA P. Slegers, ebenfalls loco RÄin C. Joret, für das Vereinigte Kollegium der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission,
- haben die referierenden Richter Y. Kherbache und M. Pâques Bericht erstattet,
- wurden die vorgenannten Parteien angehört,
- wurde die...

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