25 JANUARI 2001. - Koninklijk besluit betreffende de vertaling van de arresten van de Raad van State Duitse vertaling

De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 25 januari 2001 betreffende de vertaling van de arresten van de Raad van State (Belgisch Staatsblad van 16 maart 2001).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

MINISTERIUM DES INNERN

25. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass über die Übersetzung der Entscheide des Staatsrates

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, zielt darauf ab, Artikel 21 des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der koordinierten Gesetze über den Staatsrat in Kraft zu setzen.

Tatsächlich mussten vor dem Gesetz vom 16. Juni 1989 zur Festlegung verschiedener institutioneller Reformen alle, sei es in niederländischer oder in französischer Sprache verfassten Entscheide des Staatsrates übersetzt werden. Durch das vorerwähnte Gesetz vom 16. Juni 1989 wurde Artikel 63 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat dann in dem Sinne abgeändert, dass alle Entscheide unverzüglich übersetzt werden mussten, ausser in den vom König vorgesehenen Ausnahmefällen.

Im Königlichen Erlass vom 12. Juni 1990 über die Übersetzung der Entscheide des Staatsrates ist diese Bestimmung wie folgt umgesetzt worden:

Die in Artikel 63 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat erwähnten Entscheide werden nicht übersetzt, wenn der Präsident der Kammer, die den betreffenden Entscheid erlassen hat, der Ansicht ist, dass die Einsichtnahme in diese Entscheide durch andere Personen oder Behörden als die Parteien des Rechtsstreits für das Verständnis der Rechtsprechung nicht von Belang ist. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung dem Ersten Präsidenten.

Durch Artikel 21 des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der koordinierten Gesetze über den Staatsrat wird Artikel 63 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat erneut abgeändert, um den Grundsatz der Verpflichtung zur Übersetzung aufzuheben:

In den vom König bestimmten Fällen werden die Entscheide übersetzt.

Vorliegender Erlassentwurf zielt infolgedessen darauf ab, diese Bestimmung in Kraft zu setzen.

Soweit der Gegenstand des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen Erlasses, der Eurer Majestät zur Unterschrift vorgelegt wird.

Ich habe die Ehre,

Sire,

der ehrerbietige und getreue Diener

Eurer Majestät zu sein.

Der Minister des Innern

  1. DUQUESNE

    25. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass über die...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT