19. DEZEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung des Inkrafttretedatums der Artikel 3 bis 5 des Dekrets vom 20. November 2008 über die Sozialwirtschaft

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 20. November 2008 über die Sozialwirtschaft, insbesondere des Artikels 28, Absatz 1;

Aufgrund des am 15. Dezember 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 19. Dezember 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der Dringlichkeit, die für die Regierung durch die Notwendigkeit begründet wird, das vorerwähnte Dekret vom 20. November 2008 spätestens am 1. März 2009 in Kraft treten zu lassen;

In der Erwägung, dass die Regierung, um alle Bestimmungen des besagten Dekrets in Kraft treten zu lassen und bestimmte Durchführungsmodalitäten festzusetzen, die in Artikel 3 des vorerwähnten Dekrets vom 20. November 2008 erwähnte(n) Vereinigung(en) ohne Erwerbszweck vorher anerkennen muss;

Dass der aufgrund des Artikels 4 des vorerwähnten Dekrets vom 20. November 2008 eingerichtete "Conseil wallon de l'Economie sociale" (C.W.E.S.) (Wallonischer Rat der Sozialwirtschaft) vorher gegründet werden muss, um sein Gutachten über die Durchführungsmodalitäten des besagten Dekrets abzugeben, und dass es u.a. der Regierung obliegt, die in Artikel 5, § 1, 3° des besagten Dekrets erwähnten Mitglieder auf Vorschlag der oben erwähnten, mit der Vertretung des Sektors beauftragten Vereinigung(en) ohne Erwerbszweck zu benennen;

In der Erwägung, dass die Regierung das Verfahren zur Anerkennung der Vereinigung(en) ohne Erwerbszweck schnellstens einleiten muss;

Dass dieses Verfahren unter Berücksichtigung der für die Ausschreibung notwendigen Frist mehr als zwei Monate dauern kann;

In der Erwägung, dass die Regierung ebenfalls die Hausordnung des "C.W.E.S." genehmigen muss, bevor er ein gültiges Gutachten über die Durchführungsmodalitäten des Dekrets vom 20. November 2008, die die Regierung ihm zur Begutachtung vorliegen müssen wird, abgeben kann;

In der Erwägung, dass es Anlass...

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