10. JANUAR 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung des Inkrafttretedatums des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Abänderung des Dekrets vom 23. Juni 1994 über die Schaffung und den Betrieb von Flughäfen und Flugplätzen, die unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fallen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 23. Juni 1994 ¸ber die Schaffung und den Betrieb von Flugh‰fen und Flugpl‰tzen, die unter die Zust‰ndigkeit der Wallonischen Region fallen, insbesondere seines Artikels 4ter, in seiner durch das Dekret vom 19. Dezember 2007 eingef¸gten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Ab‰nderung des Dekrets vom 23. Juni 1994 ¸ber die Schaffung und den Betrieb von Flugh‰fen und Flugpl‰tzen, die unter die Zust‰ndigkeit der Wallonischen Region fallen, insbesondere seines Artikels 3;

Aufgrund der Dringlichkeit, die dadurch begr¸ndet ist, dass die Bestimmungen des Dekrets vom 19. Dezember 2007 sp‰testens am 15. Januar 2008 anwendbar sein m¸ssen, da dieses Datum einerseits dem Anfang der Vorabmassnahmen zur Inbetriebnahme des neuen Flughafengeb‰udes von Charleroi Br¸ssel-S¸d, und anderseits dem in dem Abkommen vom 27. November 2007 im Rahmen der Umorganisierung der Flugsicherheits- und Luftsicherheitsaufgaben in den Flugh‰fen von L¸ttich und Charleroi mit den Gewerkschaftsorganisationen vereinbarten Datum f¸r die ‹bertragung von Befugnissen und Personal von dem Wallonischen Ministerium f¸r Ausr¸stung und Transportwesen auf die mit der Sicherheit dieser Flugh‰fen beauftragten Aktiengesellschaften ˆffentlichen Rechts sowie dem Datum f¸r das Inkrafttreten der Wiedereingliederung der Bediensteten, die nicht mehr an den Flugh‰fen arbeiten wollen, entspricht;

Aufgrund...

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