12. DEZEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festsetzung des Haushaltsplans des Regionalausschusses für Raumordnung für das Jahr 2008

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen und dessen abändernder Gesetze;

Aufgrund der Artikel 238 bis 250 des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Januar 2008 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Wallonischen Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Wallonischen Regierung, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005;

Aufgrund des am 30. Mai 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 12. Dezember 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der Funktionshaushalt des Regionalausschusses für Raumordnung beträgt 281.500 Euro für das Jahr 2008.

Art. 2 - Der in Artikel 1 vorgesehene Betrag deckt die gesamten Betriebsausgaben des Regionalausschusses für Raumordnung, einschliesslich der Ausgaben seiner verschiedenen Abteilungen und aller vom Ausschuss gebildeten Arbeitsgruppen.

Art. 3 - Die Zahlung der Ausgaben des Regionalausschusses für Raumordnung wird vom Ministerium der Wallonischen Region zu Lasten der folgenden Artikel des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für 2008 geleistet:

- 12.10.01 von Abschnitt 15, Programm 15.01, Titel I (Anwesenheitsgelder und Fahrtkosten der Mitglieder);

- 12.11.01 von Abschnitt 15...

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