Auszug aus dem Urteil Nr. 118/2010 vom 21. Oktober 2010 Geschäftsverzeichnisnummer 5015 In Sachen : Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Gesetzes vom 18. Januar 2010 zur Abänderung d

Auszug aus dem Urteil Nr. 118/2010 vom 21. Oktober 2010

Geschäftsverzeichnisnummer 5015

In Sachen : Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Gesetzes vom 18. Januar 2010 zur Abänderung des Gesetzes vom 11. Januar 1993 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, sowie des Gesellschaftsgesetzbuches, erhoben von Marc Jodrillat.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden M. Melchior und den referierenden Richtern R. Henneuse und E. Derycke, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 5. August 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 6. August 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Marc Jodrillat, wohnhaft in 4000 Lüttich, En Feronstrée 45, Klage auf völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Gesetzes vom 18. Januar 2010 zur Abänderung des Gesetzes vom 11. Januar 1993 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, sowie des Gesellschaftsgesetzbuches (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 26. Januar 2010).

    Am 26. August 2010 haben die referierenden Richter R. Henneuse und E. Derycke in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Vorsitzenden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in beschränkter Kammer tagenden Hof vorzuschlagen, ein Urteil zu verkünden, in dem festgestellt wird, dass die Klage auf Nichtigerklärung offensichtlich unzulässig ist, und im Ubrigen, dass der Hof offensichtlich nicht dafür zuständig ist, über die weiteren Gegenstände der Klageschrift zu befinden.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Marc Jodrillat beantragt die völlige oder teilweise Nichtigerklärung des Gesetzes vom 18. Januar 2010 zur Abänderung des Gesetzes vom 11. Januar 1993 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, sowie des Gesellschaftsgesetzbuches.

    B.2. Laut Artikel 3 § 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof sind Klagen auf Nichtigerklärung einer...

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