Auszug aus dem Urteil Nr. 40/2010 vom 22. April 2010 Geschäftsverzeichnisnummer 4859 In Sachen : Klage auf einstweilige Aufhebung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen R

Auszug aus dem Urteil Nr. 40/2010 vom 22. April 2010

Geschäftsverzeichnisnummer 4859

In Sachen : Klage auf einstweilige Aufhebung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch, erhoben von der « ADS » PGmbH und anderen.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Vorsitzenden M. Bossuyt und M. Melchior, den Richtern R. Henneuse, E. De Groot, L. Lavrysen, A. Alen, J.-P. Snappe, J.-P. Moerman, E. Derycke, J. Spreutels und T. Merckx-Van Goey, und dem emeritierten Vorsitzenden P. Martens gemäss Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Vorsitzenden M. Bossuyt,

verkündet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 28. Januar 2010 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 29. Januar 2010 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf einstweilige Aufhebung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 29. Dezember 2009): die « ADS » PGmbH, mit Gesellschaftssitz in 2820 Bonheiden, Korte Veldstraat 19A, die « Interfoods » PGmbH, mit Gesellschaftssitz in 8940 Wervik, Kruisekestraat 52, und die « Dany Croc Club Sandwich » PGmbH, mit Gesellschaftssitz in 4000 Lüttich, rue Léon Troclet 8.

    Mit derselben Klageschrift beantragen die klagenden Parteien ebenfalls die Nichtigerklärung desselben Gesetzes.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    In Bezug auf die angefochtenen Bestimmungen

    B.1.1. Die klagenden Parteien beantragen die einstweilige Aufhebung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch in der durch das Gesetz vom 22. Dezember 2009 « zur Abänderung des Gesetzes vom 22. Dezember 2009 zur Einführung einer allgemeinen Regelung zum Rauchverbot in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten und zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch » abgeänderten Fassung.

    B.1.2. Artikel 2 des angefochtenen Gesetzes bestimmt:

    Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes und seiner Ausführungserlasse ist zu verstehen unter:

    [...]

    2. geschlossener Räumlichkeit: Ort, der mit Wänden von der Umgebung abgeschlossen und mit einer Decke oder Zwischendecke versehen ist,

    3. Räumlichkeit, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist:

    a) Ort, dessen Zugang nicht auf den Familienkreis beschränkt ist,

    b) insbesondere folgende Einrichtungen oder Gebäude:

    [...]

    v. Orte, wo kostenlos oder gegen Bezahlung Dienstleistungen an die Öffentlichkeit erbracht werden, einschliesslich Orte, wo Lebensmittel und/oder Getränke zum Verzehr angeboten werden,

    [...]

    5. Arbeitsraum:

    a) jede Arbeitsstätte, ungeachtet ob sich diese in einem Unternehmen oder in einer Einrichtung oder ausserhalb dieser befindet und ob sie sich in einem offenen oder geschlossenen Raum befindet, mit Ausnahme des Raums unter freiem Himmel,

    b) jeder offene oder geschlossene Raum im Unternehmen oder in der Einrichtung, zu dem der Arbeitnehmer Zugang hat,

    6. Sozialanlagen: Sanitäranlagen, Speiseraum und Ruhe- oder Erste-Hilfe-Raum,

    7. Raucherraum: durch Wände und eine Decke geschlossener Raum, wo geraucht werden darf,

    [...]

    9. Schankstätte: Einrichtung, deren ständige Haupttätigkeit darin besteht, nur Getränke einschliesslich Getränke, die Ethylalkohol enthalten, zum Verzehr vor Ort anzubieten, und in der kein anderes Lebensmittel zum Verzehr vor Ort angeboten wird, es sei denn vorverpackte Lebensmittel mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens drei Monaten, ohne dass eine zusätzliche Massnahme angewandt wird, um die Haltbarkeitsdauer zu verlängern,

    [...]

    .

    B.1.3. Artikel 3 des angefochtenen Gesetzes bestimmt:

    § 1. Es ist verboten, in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten zu rauchen. Diese Räumlichkeiten müssen rauchfrei sein.

    Am Eingang und im Innern jeder in Absatz 1 erwähnten Räumlichkeit müssen wie in Artikel 2 Nr. 10 bestimmte Rauchverbotszeichen so angebracht werden...

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