Auszug aus dem Urteil Nr. 189/2006 vom 29. November 2006 Geschäftsverzeichnisnummer 4041 In Sachen : Klage auf Nichtigerklärung und einstweilige Aufhebung von Artikel 9 § 3 des Dekrets der Flämischen

Auszug aus dem Urteil Nr. 189/2006 vom 29. November 2006

Gesch‰ftsverzeichnisnummer 4041

In Sachen : Klage auf Nichtigerkl‰rung und einstweilige Aufhebung von Artikel 9 ß 3 des Dekrets der Fl‰mischen Region vom 10. Februar 2006 ´ zur Ab‰nderung des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes, des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 ¸ber die Provinzialwahlen, des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der automatisierten Wahl und des Dekrets vom 7. Mai 2004 zur Regelung der Kontrolle der Wahlausgaben und der Herkunft der Geldmittel f¸r die Wahlen des Fl‰mischen Parlaments ª, erhoben von W. Van Braeckel.

Der Schiedshof, beschr‰nkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden A. Arts und den referierenden Richtern E. De Groot und J.-P. Moerman, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage auf Nichtigerkl‰rung und einstweilige Aufhebung und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 6. September 2006 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 7. September 2006 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob W. Van Braeckel, wohnhaft in 2230 Herselt, Westerlose Steenweg 22, Klage auf Nichtigerkl‰rung und einstweilige Aufhebung von Artikel 9 ß 3 des Dekrets der Fl‰mischen Region vom 10. Februar 2006 ´ zur Ab‰nderung des am 4. August 1932 koordinierten Gemeindewahlgesetzes, des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 ¸ber die Provinzialwahlen, des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der automatisierten Wahl und des Dekrets vom 7. Mai 2004 zur Regelung der Kontrolle der Wahlausgaben und der Herkunft der Geldmittel f¸r die Wahlen des Fl‰mischen Parlaments ª (verˆffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 10. M‰rz 2006).

    Am 13. September 2006 haben die referierenden Richter E. De Groot und J.-P. Moerman in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 ¸ber den Schiedshof den Vorsitzenden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden kˆnnten, dem in beschr‰nkter Kammer tagenden Hof vorzuschlagen, ein Urteil zu verk¸nden, in dem festgestellt wird, dass die Klage auf Nichtigerkl‰rung und einstweilige Aufhebung offensichtlich nicht in die Zust‰ndigkeit des Hofes f‰llt.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    1. Die klagende Partei beantragt die einstweilige Aufhebung und die Nichtigerkl‰rung von Artikel 9 ß 3 des Dekrets der Fl‰mischen Region vom 10. Februar 2006 ´ zur Ab‰nderung des am 4. August 1932...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT