Auszug aus dem Urteil Nr. 159/2006 vom 18. Oktober 2006 Geschäftsverzeichnisnummer 4042 In Sachen : Klage auf einstweilige Aufhebung der Artikel 56 und 60 des Programmdekrets der Wallonischen Region

Auszug aus dem Urteil Nr. 159/2006 vom 18. Oktober 2006

Gesch‰ftsverzeichnisnummer 4042

In Sachen : Klage auf einstweilige Aufhebung der Artikel 56 und 60 des Programmdekrets der Wallonischen Region vom 23. Februar 2006 ¸ber die vorrangigen Massnahmen f¸r die wallonische Zukunft, erhoben von der Gery International AG und anderen.

Der Schiedshof, beschr‰nkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Vorsitzenden M. Melchior und den referierenden Richtern R. Henneuse und E. Derycke, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

verk¸ndet nach Beratung folgendes Urteil:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Hof mit am 7. September 2006 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 8. September 2006 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf einstweilige Aufhebung der Artikel 56 und 60 des Programmdekrets der Wallonischen Region vom 23. Februar 2006 ¸ber die vorrangigen Massnahmen f¸r die wallonische Zukunft (verˆffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 7. M‰rz 2006): die Gery International AG, die Imolu AG und die Murimo AG, alle drei mit Gesellschaftssitz in 7100 La LouviËre, boulevard des Droits de l'Homme 9.

    Mit derselben Klageschrift beantragen die klagende Parteien ebenfalls die Nichtigerkl‰rung derselben Dekretsbestimmungen.

    Am 13. September 2006 haben die referierenden Richter R. Henneuse und E. Derycke in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 ¸ber den Schiedshof den Vorsitzenden davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden kˆnnten, dem in beschr‰nkter Kammer tagenden Hof vorzuschlagen, ein Urteil zu verk¸nden, in dem festgestellt wird, dass die Klage auf einstweilige Aufhebung offensichtlich unzul‰ssig ist.

    (...)

  2. In rechtlicher Beziehung

    (...)

    B.1. Artikel 21 Absatz 2 des Sondergesetzes...

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