10. OKTOBER 1967 - Gerichtsgesetzbuch, Teil II, Buch I, Titel I, Kapitel I bis III - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache von Teil II, Buch I, Titel I, Kapitel I bis III des Gerichtsgesetzbuches, so wie sie nacheinander abgeändert worden sind durch:

- das Gesetz vom 15. Juli 1970 zur Abänderung des Gesetzes vom 10. Oktober 1967 zur Einführung des Gerichtsgesetzbuches und anderer Gesetzesbestimmungen (I),

- das Gesetz vom 15. Juli 1970 zur Festlegung des Stellenplans der Handelsgerichte und zur Abänderung des Gesetzes vom 10. Oktober 1967 zur Einführung des Gerichtsgesetzbuches (II),

- das Gesetz vom 30. Juni 1971 über die administrativen Geldbussen, die bei Verstössen gegen bestimmte Sozialgesetze zur Anwendung kommen,

- das Gesetz vom 4. August 1978 zur wirtschaftlichen Neuorientierung,

- das Gesetz vom 19. Juli 1985 zur Schaffung von Kammern mit einem Gerichtsrat an den Appellationshöfen,

- das Gesetz vom 26. Juli 1990 zur Abänderung von Artikel 81 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 18. Juli 1991 zur Abänderung der die Ausbildung und Anwerbung der Magistrate betreffenden Vorschriften des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 3. August 1992 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 11. Juli 1994 bezüglich der Polizeigerichte und zur Einführung einiger Bestimmungen bezüglich der Beschleunigung und der Modernisierung der Strafgerichtsbarkeit,

- das Gesetz vom 1. Dezember 1994 zur Abänderung von Artikel 106 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 21. Januar 1997 zur Abänderung von Artikel 79 Absatz 5 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 17. Februar 1997 zur Abänderung gewisser Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf das Personal der Kanzleien und der Staatsanwaltschaften,

- das Gesetz vom 9. Juli 1997 über Massnahmen zur Aufarbeitung des gerichtlichen Rückstands bei den Appellationshöfen,

- das Gesetz vom 17. Juli 1997 über den gerichtlichen Vergleich (Belgisches Staatsblatt vom 13. Oktober 1998),

- das Gesetz vom 10. Februar 1998 zur Ergänzung des Gerichtsgesetzbuches, was die Ernennung von Komplementärrichtern betrifft,

- das Gesetz vom 12. März 1998 zur Verbesserung des Strafverfahrens im Stadium der Ermittlung und der gerichtlichen Untersuchung,

- das Gesetz vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate,

- das Gesetz vom 24. März 1999 über die Juristen bei der Staatsanwaltschaft und die Referenten und zur Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches und des Gesetzes vom 22. Dezember 1998 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches über den Hohen Justizrat, die Ernennung und die Bestimmung von Magistraten und zur Einführung eines Bewertungssystems für Magistrate,

- das Gesetz vom 25. März 1999 über die Reform der Gerichtskantone,

- das Gesetz vom 7. Mai 1999 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches anlässlich des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, den Zugang zur Beschäftigung und zu Aufstiegsmöglichkeiten, den Zugang zu einem selbständigen Beruf und die ergänzenden Systeme der sozialen Sicherheit,

- das Gesetz vom 28. März 2000 zur Änderung des Gerichtswesens infolge der Einführung eines Verfahrens im Hinblick auf das sofortige Erscheinen,

- das Gesetz vom 28. November 2000 über den strafrechtlichen Schutz der Minderjährigen,

- das Gesetz vom 13. März 2001 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Hinblick auf die Einrichtung einer Generalversammlung der Friedensrichter und der Richter beim Polizeigericht,

- das Gesetz vom 15. Juni 2001 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die Abschaffung der Einteilung der Friedensgerichte in Klassen und im Hinblick auf die Anpassung des Gehalts bestimmter Chefgreffiers und Chefsekretäre bei der Staatsanwaltschaft,

- das Gesetz vom 21. Juni 2001 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Sachen Föderalstaatsanwaltschaft,

- das Gesetz vom 29. November 2001 zur Festlegung eines zeitweiligen Kaders von Gerichtsräten zur Aufarbeitung des gerichtlichen Rückstands bei den Appellationshöfen,

- das Gesetz vom 17. Juni 2002 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches anlässlich des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über den Schutz vor Gewalt und moralischer oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz,

- das Gesetz vom 16. Juli 2002 zur Abänderung von Artikel 86bis des Gerichtsgesetzbuches und des Gesetzes vom 3. April 1953 über das Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 20. Dezember 2002 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches aufgrund des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über den Schutz der Gefahrenverhütungsberater,

- das Gesetz vom 10. April 2003 zur Regelung der Abschaffung der Militärgerichte in Friedenszeiten und ihrer Beibehaltung in Kriegszeiten,

- das Gesetz vom 3. Mai 2003 zur Abänderung einiger Bestimmungen von Teil II des Gerichtsgesetzbuches (I),

- das Gesetz vom 3. Mai 2003 (II) zur Abänderung von Artikel 92 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 22. Dezember 2003 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen,

- das Gesetz vom 13. Dezember 2005 zur Abänderung der Artikel 81, 104, 569, 578, 580, 583 und 1395 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2005 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen des Strafprozessgesetzbuches und des Gerichtsgesetzbuches im Hinblick auf die Verbesserung der Untersuchungsmethoden im Kampf gegen den Terrorismus und das schwere und organisierte Verbrechen,

- das Gesetz vom 17. Mai 2006 zur Einführung von Strafvollstreckungsgerichten,

- das Gesetz vom 13. Juni 2006 zur Abänderung der Rechtsvorschriften über den Jugendschutz und die Betreuung Minderjähriger, die eine als Straftat qualifizierte Tat begangen haben,

- das Gesetz vom 3. Dezember 2006 zur Abänderung verschiedener Gesetzesbestimmungen im Bereich des Sozialstrafrechts,

- das Gesetz vom 18. Dezember 2006 zur Abänderung der Artikel 80, 259quater, 259quinquies, 259nonies, 259decies, 259undecies, 323bis, 340, 341, 346 und 359 des Gerichtsgesetzbuches, zur Wiederaufnahme von Artikel 324 in dieses Gesetzbuch und zur Abänderung der Artikel 43 und 43quater des Gesetzes vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Gerichtsangelegenheiten,

- das Gesetz vom 27. Dezember 2006 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II),

- das Gesetz vom 21. April 2007 über die Internierung von Personen mit Geistesstörung,

- das Gesetz vom 25. April 2007 zur Abänderung des Gerichtsgesetzbuches, insbesondere der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtspersonal der Stufe A, die Greffiers und die Sekretäre sowie der Bestimmungen mit Bezug auf das Gerichtswesen,

- das Gesetz vom 21. Dezember 2009 zur Reform des Assisenhofes,

- das Gesetz vom 22. April 2010 zur Abänderung der Artikel 92, 109bis und 1301 des Gerichtsgesetzbuches,

- das Gesetz vom 2. Juni 2010 zur Ergänzung, was die Rechtsmittel betrifft, des Gesetzes vom 2. Juni 2010 zur Erweiterung der Sanierungsmassnahmen für Unternehmen aus der Banken- und Finanzbranche,

- das Gesetz vom 29. Dezember 2010 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (II).

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

TEIL II - GERICHTSWESEN

BUCH I - ORGANE DER RECHTSPRECHENDEN GEWALT

Artikel 58 - Vorliegendes Gesetzbuch regelt die Organisation der Friedensgerichte, Polizeigerichte, Bezirksgerichte, Gerichte Erster Instanz, Arbeitsgerichte, Handelsgerichte, Appellationshöfe, Arbeitsgerichtshöfe, Assisenhöfe und des Kassationshofes.

[...]

[Art. 58 früherer Absatz 2 aufgehoben durch Art. 88 des G. vom 10. April 2003 (B.S. vom 7. Mai 2003) - in Kraft ab dem 1. Januar 2004 -]

[Art. 58bis - [Im vorliegenden Gesetzbuch versteht man, was die Magistrate betrifft, unter:]

  1. Ernennungen: die Ernennung zum Friedensrichter, Richter am Polizeigericht, Komplementärfriedensrichter, Komplementärrichter am Polizeigericht, stellvertretenden Richter an einem Friedensgericht oder an einem Polizeigericht, Richter und Komplementärrichter am Gericht Erster Instanz, am Arbeitsgericht und am Handelsgericht, stellvertretenden Richter, Staatsanwalt, Staatsanwalt, spezialisiert in Steuersachen, Staatsanwalt, spezialisiert in Handelssachen, Komplementärstaatsanwalt, Staatsanwalt beim Arbeitsauditorat, Komplementärstaatsanwalt beim Arbeitsauditorat, [...] Gerichtsrat am Appellationshof und am Arbeitsgerichtshof, stellvertretenden Gerichtsrat an dem in Artikel 207bis § 1 erwähnten Appellationshof, Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft am Appellationshof, Staatsanwalt beim Generalauditorat am Arbeitsgerichtshof, [...] Gerichtsrat am Kassationshof und Generalanwalt beim Kassationshof,

  2. Korpschef: den Inhaber des Mandats des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz, des Arbeitsgerichts und des Handelsgerichts, des Mandats des Prokurators des Königs, des Arbeitsauditors, [...] des Ersten Präsidenten des Appellationshofes und des Arbeitsgerichtshofes, [...] des Generalprokurators beim Appellationshof und beim Arbeitsgerichtshof, [...] [des Föderalprokurators], des Ersten Präsidenten des Kassationshofes und des Generalprokurators beim Kassationshof,

  3. beigeordneten Mandaten: die Mandate des Vizepräsidenten des Gerichts Erster Instanz, des Arbeitsgerichts und des Handelsgerichts, die Mandate des Ersten Staatsanwalts, des Ersten Staatsanwalts beim Arbeitsauditorat, [...] des Kammerpräsidenten beim Appellationshof und beim Arbeitsgerichtshof, des Ersten Generalanwalts und des Generalanwalts beim Appellationshof und beim Arbeitsgerichtshof, [...] des Präsidenten und des Abteilungspräsidenten beim Kassationshof und des Ersten Generalanwalts beim Kassationshof,

  4. [spezifischen Mandaten: die Mandate des Untersuchungsrichters, des Richters am Jugendgericht, des Richters am Strafvollstreckungsgericht, des Pfändungsrichters, des Berufungsjugendrichters, des Verbindungsmagistrats für...

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