19. DEZEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. November 2005 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltgenehmigungsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des am 25. Juni 1998 in Aarhus unterzeichneten Ubereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten;

Aufgrund des insbesondere in Artikel 174 § 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erwähnten Grundsatzes der Vorsorge;

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe;

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung und des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 6 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. November 2005 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten wird ausser Kraft gesetzt.

Das Wort äungerichtete" in der Rubrik Nr. 64.20.02 der Anlage I des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten wird...

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