31. OKTOBER 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 31. Oktober 2008 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

31. OKTOBER 2008 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein

ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Strassenverkehrspolizei, des Artikels 1, abgeändert durch die Gesetze vom 21. Juni 1985, 5. August 2003 und 20. Juli 2005, des Artikels 23, abgeändert durch die Gesetze vom 9. Juli 1976, 29. Februar 1984 und 18. Juli 1990, des Artikels 26, abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 1976, des Artikels 27, abgeändert durch das Gesetz vom 18. Juli 1990, und des Artikels 47, abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 1976;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 45.151/4 des Staatsrates vom 29. September 2008, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Premierministers und des Staatssekretärs für Mobilität,

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 32 § 3 Absatz 3 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein wird aufgehoben.

Art. 2 - Artikel 43 Absatz 1 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

  1. Die Nummern 4 und 5 werden aufgehoben.

  2. Nummer 6 wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

6. die Beförderung von Personen mit Krankenwagen, wie sie in Artikel 1 § 2 Punkt 12 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör definiert sind.

Art. 3 - In Artikel 63 § 1 Absatz 1...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT