23. DEZEMBER 2008 - Ministerialerlass zur Abänderung des Ministerialerlasses vom 22. Februar 1999 zur Ausführung der Artikel 4, § 2 und 5, § 3, des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Versicherung gegen das Risiko des Einkommensausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder Arbeitsunfähigkeit

Der Minister des Wohnungswesens,

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere des Artikels 23;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Versicherung gegen das Risiko des Einkommensausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder Arbeitsunfähigkeit;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 22. Februar 1999 zur Ausführung der Artikel 4, § 2 und 5, § 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 21. Januar 1999 zur Einführung einer Versicherung gegen das Risiko des Einkommensausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes oder Arbeitsunfähigkeit;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. November 2008 zur Festsetzung der Modalitäten für die Anpassung der in Artikel 203 des Wallonischen Wohngesetzbuches erwähnten Beträge und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Juli 2000 zur Festsetzung der Bedingungen für die Beteiligung der Region zugunsten der jungen Leute, die ein Hypothekendarlehen zum Ersterwerb von Wohneigentum aufnehmen,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 5 des Ministerialerlasses vom 22. Februar 1999 zur Ausführung der Artikel 4, § 2 und 5, § 3, des Erlasses der Wallonischen...

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