15. DEZEMBER 2005 - Dekret zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Einführung des Begriffs 'Lieferwagen' in Titel II des Gesetzbuches über die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern unter Berücksichtigung der Steuerneutralität und um die Konkurrenz zwischen den Regionen auf Ebene der Fahrzeugszulassung zu vermeiden (1)

Der Wallonische Regionalrat hat Folgendes angenommen und Wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Das Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Einführung des Begriffs "Lieferwagen" in Titel II des Gesetzbuches über die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern, unter Berücksichtigung der Steuerneutralität und um die Konkurrenz zwischen den Regionen auf Ebene der Fahrzeugszulassung zu vermeiden, wird gebilligt.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 15. Dezember 2005

Der Minister-Präsident,

E. DI RUPO

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

A. ANTOINE

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausrüstung und des Erbes,

M. DAERDEN

Die Ministerin der Ausbildung,

Frau M. ARENA

Der Minister der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes,

Ph. COURARD

Die Ministerin der Forschung, der neuen Technologien und der auswärtigen Beziehungen,

Frau M.-D. SIMONET

Der Minister der Wirtschaft, der Beschäftigung und des Aussenhandels,

J.-C. MARCOURT

Die Ministerin der Gesundheit, der sozialen Massnahmen und der Chancengleichheit,

Frau Ch. VIENNE

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

B. LUTGEN

___________________

(1) Sitzungsperiode 2005-2006.

Dokumente des Rats 273 (2005-2006). Nrn. 1 und 2.

Ausführliches Sitzungsprotokoll, öffentliche Sitzung vom 15. Dezember 2005

Diskussion - Abstimmung.

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Einführung des Begriffs äLieferwagen" in Titel II des Gesetzbuches über die den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern, unter Berücksichtigung der Steuerneutralität und um die Konkurrenz zwischen den Regionen auf Ebene der Fahrzeugszulassung zu vermeiden

Aufgrund Artikel 1, 3, 33, 35, 39, 134 und 177 der Verfassung;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 92bis, § 2, f), eingefügt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Januar 1989, das Sondergesetz vom 16. Juli 1993 und das Sondergesetz vom 13. Juli 2001;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 betreffend die Brüsseler Institutionen, insbesondere der Artikel 4 und 42;

Aufgrund des...

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