17. JUNI 2008. - Königlicher Erlass zur Erhöhung des in Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 22. März 2001 zur Einführung einer Einkommensgarantie für Betagte erwähnten Betrags - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 17. Juni 2008 zur Erhöhung des in Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 22. März 2001 zur Einführung einer Einkommensgarantie für Betagte erwähnten Betrags.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST SOZIALE SICHERHEIT

17. JUNI 2008 - Königlicher Erlass zur Erhöhung des in Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 22. März 2001

zur Einführung einer Einkommensgarantie für Betagte erwähnten Betrags

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 22. März 2001 zur Einführung einer Einkommensgarantie für Betagte, insbesondere des Artikels 6 § 3;

Aufgrund der Stellungnahme des Geschäftsführenden Ausschusses des Landespensionsamtes vom 17. März 2008;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 15. Mai 2008;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 20. Mai 2008;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet dadurch, dass der vorliegende Erlass den Basisbetrag der Einkommensgarantie für Betagte ab dem 1. Juli 2008 anhebt;

Aufgrund der Tatsache, dass das Landespensionsamt daher schnellstmöglich alle diesbezüglich notwendigen Massnahmen treffen können muss, einschliesslich der Anpassung der EDV-Berechnungsprogramme und der vorhergehenden Durchführung von Tests;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 44.650/1 des Staatsrates vom 3. Juni 2008...

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