24. OKTOBER 2008 - Königlicher Erlass zur Regelung der Eigentumsübertragung der Burg von Burg-Reuland vom Staat an die Deutschsprachige Gemeinschaft

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund der Artikel 2 und 38 der Verfassung;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere des Artikels 12;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insbesondere des Artikels 5 § 1, abgeändert durch die Gesetze vom 18. Juli 1990, 16. Juli 1993 und 30. Dezember 1993;

Auf Vorschlag des Premierministers und des Ministers der Finanzen und der Institutionellen Reformen und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Der Staat überträgt an die Deutschsprachige Gemeinschaft das Volleigentum der Burg von Burg-Reuland, gelegen in BURG-REULAND, Gemarkung 1, REULAND, Flur G, Nr. 0176/A (Ruine - 25 a 83 ca) und 0177/A (Museum - 95 ca).

Art. 2 - Das in Artikel 1 erwähnte Gut wird übertragen in dem Zustand, in dem es sich befindet, mit seinen aktiven und passiven Dienstbarkeiten, mit seinen...

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