Denkmalschutz Eupen - Ein Erlass der Regierung vom 14. Januar 2021 stellt die Parzelle Bahnhofstraße in 4780 Sankt Vith, Gemarkung 1, Flur G

Denkmalschutz

Eupen - Ein Erlass der Regierung vom 14. Januar 2021 stellt die Parzelle Bahnhofstraße in 4780 Sankt Vith, Gemarkung 1, Flur G, 51k2 vorläufig als archäologische Stätte unter Schutz.

Jegliche Erschließung oder Bebauung, die sich negativ auf die archäologische Stätte auswirkt, ist verboten.

Innerhalb der Schutzzone sind nur die Handlungen und Arbeiten zulässig, die für die Erhaltung, Pflege, Erforschung und Aufwertung des archäologischen Gutes, das unter diese Klassifizierungsordnung fällt, notwendig sind. Handlungen...

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