20. FEBRUAR 2008 - Ministerialerlass bezüglich der Enteignung von unbeweglichen Gütern in Lontzen zwecks der Einrichtung eines Kreisverkehrs an den Zufahrten zu den Betriebsgeländen von Welkenraedt und Lontzen

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, abgeändert durch die Gesetze vom 8. August 1988, vom 5. Mai 1993 und vom 16. Juli 1993, insbesondere des Artikels 6 § 1 X, 1°;

Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juli 1962 bezüglich des Dringlichkeitsverfahrens in Sachen Enteignungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere des Artikels 5;

Aufgrund des Dekrets vom 6. Mai 1988 über die von der Wallonischen Regionalexekutive durchgeführten oder genehmigten Enteignungen im öffentlichen Interesse;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004 und vom 15. April 2005;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Januar 2008 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Gesetzes vom 29. Juli 1991 und in der Erwägung, dass der vorliegende Ministerialerlass begründet ist;

In Erwägung der Gemeinnützigkeit, auf der N67 einen Kreisverkehr sowie zwei neue Zufahrtstrassen zu den Betriebsgeländen von Welkenraedt und Lontzen einzurichten;

In der Erwägung, dass die Parzellen möglichst schnell verfügbar sein müssen;

Aufgrund des Erlasses vom 26. April 2007 bezüglich der Enteignungen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Lontzen vorzunehmen sind;

Aufgrund des Erlasses vom 18. Juli 1997 bezüglich der Enteignungen, die auf dem Gebiet der Gemeinde Lierneux vorzunehmen sind,

Beschliesst :

Artikel 1 - Im öffentlichen Interesse...

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