1. APRIL 2011 - Erlass der Regierung zur Aufhebung der Artikel 19 bis 21 des Erlasses der Regierung vom 10. Juli 2003 über die Haushaltsführung, die finanzielle Verwaltung, die Rechnungsführung und die Geschäftsführung der Dienststelle mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 20;

Auf Grund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7;

Auf Grund des Programmdekretes 2010 vom 15. März 2010, Artikel 22;

Auf Grund des Erlasses vom 10. Juli 2003 über die Haushaltführung, die finanzielle Verwaltung, die Rechnungsführung und die Geschäftsführung der Dienststelle mit getrennter Geschäftsführung "Gemeinschaftszentren";

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 21. Mai 2010;

Auf Grund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 25. Mai 2010;

Auf Grund des Gutachtens 48.697/3 des Staatsrates, das am 21. September 2010 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für die Gemeinschaftszentren zuständigen Ministers und des für Finanzen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 19 des Erlasses der Regierung vom 10. Juli 2003 über die Haushaltsführung, die finanzielle Verwaltung, die Rechnungsführung und die Geschäftsführung der Dienststelle...

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