Auszug aus dem Entscheid Nr. 140/2022 vom 27. Oktober 2022 Geschäftsverzeichnisnummern 7830 In Sachen: Klage auf einstweilige Aufhebung der Ordonnanz der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 7.

Auszug aus dem Entscheid Nr. 140/2022 vom 27. Oktober 2022

Geschäftsverzeichnisnummern 7830

In Sachen: Klage auf einstweilige Aufhebung der Ordonnanz der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 7. April 2022 « zur Abänderung der Ordonnanz vom 19. Juli 2007 über die präventive Gesundheitspolitik », erhoben von Ivar Hermans und anderen.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Präsidenten L. Lavrysen und P. Nihoul, und den Richtern T. Giet, M. Pâques, Y. Kherbache, T. Detienne und S. de Bethune, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut, unter dem Vorsitz des Präsidenten L. Lavrysen,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 6. Juli 2022 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 7. Juli 2022 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf einstweilige Aufhebung der Ordonnanz der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 7. April 2022 « zur Abänderung der Ordonnanz vom 19. Juli 2007 über die präventive Gesundheitspolitik » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 15. April 2022): Ivar Hermans, Tim Reynders und Ruth Reynders.

    Mit derselben Klageschrift beantragen die klagenden Parteien ebenfalls die Nichtigerklärung desselben Ordonnanz.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Die klagenden Parteien beantragen die einstweilige Aufhebung der Ordonnanz der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 7. April 2022 « zur Abänderung der Ordonnanz vom 19. Juli 2007 über die präventive Gesundheitspolitik » (nachstehend: Ordonnanz vom 7. April 2022).

    B.2. Mit der Ordonnanz vom 7. April 2022 möchte die Gemeinsame Gemeinschaftskommission « dem Vereinigten Kollegium die Möglichkeit bieten, Maßnahmen treffen zu können, die zum Ziel haben, im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt die Ausbreitung der übertragbaren Krankheit COVID-19 zu verhindern oder zu beschränken » (Parl. Dok., Brüsseler Parlament, 2021-2022, B-109/1, S. 1).

    Dazu fügt die Ordonnanz vom 7. April 2022 in die Ordonnanz vom 19. Juli 2007 « über die präventive Gesundheitspolitik » (nachstehend: Ordonnanz vom 19. Juli 2007) einen Artikel 13/2 ein. Nach dieser Bestimmung darf das Vereinigte Kollegium, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern oder zu beschränken, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt verhängen:

    1) den Zugang zu bestimmten Einrichtungen, spezifischen Orten oder Versammlungsorten regeln oder...

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