Auszug aus dem Entscheid Nr. 111/2022 vom 22. September 2022 Geschäftsverzeichnisnummer 7561 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 34 § 3 des Dekrets der Wallonischen Region vom 12.

Auszug aus dem Entscheid Nr. 111/2022 vom 22. September 2022

Geschäftsverzeichnisnummer 7561

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 34 § 3 des Dekrets der Wallonischen Region vom 12. April 2001 « bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts », ergänzt durch Artikel 4 des Dekrets der Wallonischen Region vom 1. Oktober 2020 « über das Ende des Ausgleichs zwischen den aus dem Verteilernetz bezogenen und in das Verteilernetz eingespeisten Elektrizitätsmengen und die Gewährung von Prämien zur Förderung der rationellen Energienutzung und der Erzeugung von Strom mittels erneuerbarer Energiequellen », und der Artikel 5 und 6 des vorerwähnten Dekrets vom 1. Oktober 2020, erhoben von Antoine Thoreau.

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus den Präsidenten P. Nihoul und L. Lavrysen, den Richtern T. Giet, J. Moerman, M. Pâques, Y. Kherbache, T. Detienne, D. Pieters, S. de Bethune, E. Bribosia und W. Verrijdt, und dem emeritierten Richter J.-P. Moerman gemäß Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Präsidenten P. Nihoul,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 15. April 2021 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 19. April 2021 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Antoine Thoreau Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 34 § 3 des Dekrets der Wallonischen Region vom 12. April 2001 « bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts », ergänzt durch Artikel 4 des Dekrets der Wallonischen Region vom 1. Oktober 2020 « über das Ende des Ausgleichs zwischen den aus dem Verteilernetz bezogenen und in das Verteilernetz eingespeisten Elektrizitätsmengen und die Gewährung von Prämien zur Förderung der rationellen Energienutzung und der Erzeugung von Strom mittels erneuerbarer Energiequellen », und der Artikel 5 und 6 des vorerwähnten Dekrets vom 1. Oktober 2020 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 19. Oktober 2020).

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    In Bezug auf die angefochtenen Bestimmungen

    B.1.1. Die Klage auf Nichtigerklärung bezieht sich auf die Artikel 4 (teilweise), 5 und 6 des Dekrets der Wallonischen Region vom 1. Oktober 2020 « über das Ende des Ausgleichs zwischen den aus dem Verteilernetz bezogenen und in das Verteilernetz eingespeisten Elektrizitätsmengen und die Gewährung von Prämien zur Förderung der rationellen Energienutzung und der Erzeugung von Strom mittels erneuerbarer Energiequellen » (nachstehend: Dekret vom 1. Oktober 2020).

    B.1.2. Artikel 4 des Dekrets vom 1. Oktober 2020 fügt neue Paragraphen 2 und 3 in Artikel 34 des Dekrets der Wallonischen Region vom 12. April 2001 « bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts » (nachstehend: Dekret vom 12. April 2001) ein. Die Klage bezieht sich auf den neu eingefügten Paragraphen 3, der bestimmt:

    Vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2023 gewähren die Betreiber des Verteilernetzes im Rahmen ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung für die Wallonische Region jährlich eine Prämie für selbsterzeugende Haushaltskunden, die über eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT