Auszug aus dem Entscheid Nr. 125/2021 vom 30. September 2021 Geschäftsverzeichnisnummer 7552 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 42 der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25.

Auszug aus dem Entscheid Nr. 125/2021 vom 30. September 2021

Geschäftsverzeichnisnummer 7552

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 42 der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25. März 1999 « über die Ermittlung, Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Umweltstraftaten », in der vor seiner Abänderung und Umnummerierung durch Artikel 61 der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 8. Mai 2014 geltenden Fassung, erhoben von der Gesellschaft deutschen Rechts « European Air Transport Leipzig GmbH ».

Der Verfassungsgerichtshof,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten L. Lavrysen, den Richtern M. Pâques, Y. Kherbache, T. Detienne und D. Pieters, und dem emeritierten Präsidenten F. Daoût und der emeritierten Richterin T. Merckx-Van Goey gemäß Artikel 60bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des emeritierten Präsidenten F. Daoût,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 6. April 2021 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 8. April 2021 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob die Gesellschaft deutschen Rechts « European Air Transport Leipzig GmbH », unterstützt und vertreten durch RÄin T. Leidgens, in Brüssel zugelassen, infolge des Entscheids des Gerichtshofes Nr. 73/2020 vom 28. Mai 2020 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 5. Oktober 2020), Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 42 der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25. März 1999 « über die Ermittlung, Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Umweltstraftaten », in der vor seiner Abänderung und Umnummerierung durch Artikel 61 der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 8. Mai 2014 geltenden Fassung.

    Am 28. April 2021 haben die referierenden Richter M. Pâques und Y. Kherbache in Anwendung von Artikel 72 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Gerichtshof davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, vorzuschlagen, die Untersuchung der Rechtssache durch einen Vorverfahrensentscheid zu erledigen.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1.1. Die klagende Partei beantragt die Nichtigerklärung von Artikel 42 der Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt vom 25. März 1999 « über die Ermittlung, Feststellung, Verfolgung und Ahndung von Umweltstraftaten » (nachstehend: Ordonnanz vom 25. März 1999), in...

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