Auszug aus dem Entscheid Nr. 50/2020 vom 26. März 2020 Geschäftsverzeichnisnummer 7321 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 6 § § 1 und 2 der gemeinsamen Ordonnanz der Region

Auszug aus dem Entscheid Nr. 50/2020 vom 26. März 2020

Geschäftsverzeichnisnummer 7321

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 6 § § 1 und 2 der gemeinsamen Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 16. Mai 2019 « zur Abänderung der gemeinsamen Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 14. Dezember 2017 über die Transparenz der Entlohnungen und Vorteile der Brüsseler öffentlichen Mandatsträger, und der gemeinsamen Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 14. Dezember 2017 zur Schaffung einer Brüsseler Kommission für Standespflichten », erhoben von der VoG « « Genootschap Advocaten Publiekrecht » und Pieter Jongbloet.

Der Verfassungsgerichtshof, Kleine Kammer,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten A. Alen und den referierenden Richtern R. Leysen und T. Giet, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 3. Dezember 2019 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 5. Dezember 2019 in der Kanzlei eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung von Artikel 6 § § 1 und 2 der gemeinsamen Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 16. Mai 2019 « zur Abänderung der gemeinsamen Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 14. Dezember 2017 über die Transparenz der Entlohnungen und Vorteile der Brüsseler öffentlichen Mandatsträger, und der gemeinsamen Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission vom 14. Dezember 2017 zur Schaffung einer Brüsseler Kommission für Standespflichten » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 20. Juni 2019, zweite Ausgabe): die VoG « Genootschap Advocaten Publiekrecht » und Pieter Jongbloet, unterstützt und vertreten durch RA S. Boullart, in Gent zugelassen.

    Am 17. Dezember 2019 haben die referierenden Richter R. Leysen und T. Giet in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in Kleiner Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass die Nichtigkeitsklage offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1.1. Die klagenden Parteien beantragen die Nichtigerklärung von Artikel 6 § § 1 und 2 der Ordonnanz der Region...

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