Auszug aus dem Entscheid Nr. 113/2018 vom 19. Juli 2018 Geschäftsverzeichnisnummer 6921 In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung eines Entscheids des Appellationshofes Brüssel

Auszug aus dem Entscheid Nr. 113/2018 vom 19. Juli 2018

Geschäftsverzeichnisnummer 6921

In Sachen: Klage auf Nichtigerklärung eines Entscheids des Appellationshofes Brüssel, erhoben von Alain Kiyabala Mundele.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer, zusammengesetzt aus dem Präsidenten J. Spreutels und den referierenden Richtern T. Giet und R. Leysen, unter Assistenz des Kanzlers P.-Y. Dutilleux,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 5. Mai 2018 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 7. Mai 2018 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Alain Kiyabala Mundele Klage auf Nichtigerklärung eines Entscheids des Appellationshofes Brüssel.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Die klagende Partei erhob eine Klage auf Nichtigerklärung eines Entscheids des Appellationshofes Brüssel vom 6. November 2017.

    In ihrer Klageschrift bittet die klagende Partei den Gerichtshof ebenfalls, auf Vorabentscheidungsfragen über die Artikel 1109 bis 1112 und 1131 bis 1133 des Zivilgesetzbuches zu antworten.

    B.2. Aufgrund des Artikels 142 der Verfassung und der Artikel 1 und 26 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof befindet der Gerichtshof über Klagen auf Nichtigerklärung von Gesetzen, Dekreten und Ordonnanzen sowie über diesbezügliche Vorabentscheidungsfragen, die von Rechtsprechungsorganen gestellt werden.

    Die vorerwähnten Bestimmungen erteilen dem Gerichtshof nicht die Zuständigkeit, über eine Nichtigkeitsklage gegen einen von der...

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