Auszug aus dem Entscheid Nr. 125/2017 vom 19. Oktober 2017 Geschäftsverzeichnisnummer 6715 In Sachen: Klage auf Aktivierung von Mehrwertsteuernummern

Auszug aus dem Entscheid Nr. 125/2017 vom 19. Oktober 2017

Geschäftsverzeichnisnummer 6715

In Sachen: Klage auf Aktivierung von Mehrwertsteuernummern, erhoben von Karel Vansant.

Der Verfassungsgerichtshof, beschränkte Kammer,

zusammengesetzt aus dem Präsidenten E. De Groot und den referierenden Richtern T. Merckx-Van Goey und F. Daoût, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut,

erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:

  1. Gegenstand der Klage und Verfahren

    Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 7. August 2017 bei der Post aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 8. August 2017 in der Kanzlei eingegangen ist, erhob Karel Vansant auf Aktivierung von Mehrwertsteuernummern.

    Am 18. August 2017 haben die referierenden Richter T. Merckx-Van Goey und F. Daoût in Anwendung von Artikel 71 Absatz 1 des vorerwähnten Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof den Präsidenten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie dazu veranlasst werden könnten, dem in beschränkter Kammer tagenden Gerichtshof vorzuschlagen, einen Entscheid zu erlassen, in dem festgestellt wird, dass die Klage offensichtlich unzulässig ist.

    (...)

  2. Rechtliche Würdigung

    (...)

    B.1. Die klagende Partei beantragt in ihrer Klageschrift die Reaktivierung der Mehrwertsteuernummern 0447.167.228 en 0429.370.203.

    B.2. Weder Artikel 1 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989, noch irgendeine andere...

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