Arrêt Nº 99/2019. Cour constitutionnelle (Cour d'Arbitrage), 2019-06-19

Date19 juin 2019
Judgement Number99/2019
Docket NumberF-20190619-14
CourtGrondwettelijk Hof (Arbitragehof)
Geschäftsverzeichnisnr. 6813
Entscheid Nr. 99/2019
vom 19. Juni 2019
E N T S C H E I D
_________
In Sachen: Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Gesetzes vom 25. Juni 2017 zur
Reform von Regelungen in Bezug auf Transgender hinsichtlich des Vermerks einer Änderung
der Registrierung des Geschlechts in den Personenstandsurkunden und der Folgen daraus,
erhoben von der VoG « Çavaria » und anderen.
Der Verfassungsgerichtshof,
zusammengesetzt aus den Präsidenten A. Alen und F. Daoût, den Richtern L. Lavrysen,
J.-P. Snappe, J.-P. Moerman, E. Derycke, T. Merckx-Van Goey, P. Nihoul, T. Giet,
R. Leysen, J. Moerman und M. Pâques, unter Assistenz des Kanzlers F. Meersschaut, unter
dem Vorsitz des Präsidenten A. Alen,
erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:
*
* *
2
I. Gegenstand der Klage und Verfahren
Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 9. Januar 2018 bei der Post
aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 10. Januar 2018 in der Kanzlei
eingegangen ist, erhoben Klage auf Nichtigerklärung des Gesetzes vom 25. Juni 2017 zur
Reform von Regelungen in Bezug auf Transgender hinsichtlich des Vermerks einer Änderung
der Registrierung des Geschlechts in den Personenstandsurkunden und der Folgen daraus
(veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 10. Juli 2017): die VoG « Çavaria », die
VoG « Regenbooghuis » und die VoG « Genres Pluriels », unterstützt und vertreten durch
RA J.-M. Mommens, in Brüssel zugelassen.
Der Ministerrat, unterstützt und vertreten durch RA J. Roets, RÄin E. Cloots und
RA S. Sottiaux, in Antwerpen zugelassen, hat einen Schriftsatz eingereicht, die klagenden
Parteien haben einen Erwiderungsschriftsatz eingereicht, und der Ministerrat hat auch einen
Gegenerwiderungsschriftsatz eingereicht.
Durch Anordnung vom 16. Januar 2019 hat der Gerichtshof nach Anhörung der
referierenden Richter E. Derycke und M. Pâques beschlossen, dass die Rechtssache
verhandlungsreif ist, dass keine Sitzung abgehalten wird, außer wenn eine Partei innerhalb
von sieben Tagen nach Erhalt der Notifizierung dieser Anordnung einen Antrag auf Anhörung
eingereicht hat, und dass vorbehaltlich eines solchen Antrags die Verhandlung am 6. Februar
2019 geschlossen und die Rechtssache zur Beratung gestellt wird.
Da keine Sitzung beantragt wurde, wurde die Rechtssache am 6. Februar 2019 zur
Beratung gestellt.
Die Vorschriften des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den
Verfassungsgerichtshof, die sich auf das Verfahren und den Sprachengebrauch beziehen,
wurden zur Anwendung gebracht.
II. Rechtliche Würdigung
(...)
In Bezug auf die angefochtenen Bestimmungen
B.1.1. Das Gesetz vom 25. Juni 2017 zur Reform von Regelungen in Bezug auf
Transgender hinsichtlich des Vermerks einer Änderung der Registrierung des Geschlechts in
den Personenstandsurkunden und der Folgen daraus (nachstehend: Gesetz vom 25. Juni 2017)
ändert das Gesetz vom 10. Mai 2007 über die Transsexualität (nachstehend: Gesetz vom
10. Mai 2007) ab. Aus den Vorarbeiten geht hervor, dass der Gesetzgeber der Ansicht war,

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI
1 temas prácticos
1 diposiciones normativas

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT