Arrêt Nº 181/2019. Cour constitutionnelle (Cour d'Arbitrage), 2019-11-14

Judgement Number181/2019
Date14 novembre 2019
Docket NumberF-20191114-7
CourtGrondwettelijk Hof (Arbitragehof)
Geschäftsverzeichnisnr. 7037
Entscheid Nr. 181/2019
vom 14. November 2019
E N T S C H E I D
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In Sachen: Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Dekrets der Flämischen
Gemeinschaft vom 9. März 2018 « über den Teilzeitkunstunterricht », erhoben von
Paul Mertens.
Der Verfassungsgerichtshof,
zusammengesetzt aus den Präsidenten A. Alen und F. Daoût, und den Richtern
T. Merckx-Van Goey, T. Giet, R. Leysen, J. Moerman und M. Pâques, unter Assistenz des
Kanzlers P.-Y. Dutilleux, unter dem Vorsitz des Präsidenten A. Alen,
erlässt nach Beratung folgenden Entscheid:
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2
I. Gegenstand der Klage und Verfahren
Mit einer Klageschrift, die dem Gerichtshof mit am 31. Oktober 2018 bei der Post
aufgegebenem Einschreibebrief zugesandt wurde und am 5. November 2018 in der Kanzlei
eingegangen ist, erhob Paul Mertens, unterstützt und vertreten durch
RA K. Van den Wyngaert, in Antwerpen zugelassen, Klage auf teilweise Nichtigerklärung
des Dekrets der Flämischen Gemeinschaft vom 9. März 2018 « über den
Teilzeitkunstunterricht » (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 11. Mai 2018).
Die Flämische Regierung, unterstützt und vertreten durch RA D. Vanheule, in Gent
zugelassen, hat einen Schriftsatz eingereicht, die klagende Partei hat einen
Erwiderungsschriftsatz eingereicht, und die Flämische Regierung hat auch einen
Gegenerwiderungsschriftsatz eingereicht.
Durch Anordnung vom 25. September 2019 hat der Gerichtshof nach Anhörung der
referierenden Richter R. Leysen und T. Giet beschlossen, dass die Rechtssache
verhandlungsreif ist, dass keine Sitzung abgehalten wird, außer wenn eine Partei innerhalb
von sieben Tagen nach Erhalt der Notifizierung dieser Anordnung einen Antrag auf Anhörung
eingereicht hat, und dass vorbehaltlich eines solchen Antrags die Verhandlung am 9. Oktober
2019 geschlossen und die Rechtssache zur Beratung gestellt wird.
Da keine Sitzung beantragt wurde, wurde die Rechtssache am 9. Oktober 2019 zur
Beratung gestellt.
Die Vorschriften des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den
Verfassungsgerichtshof, die sich auf das Verfahren und den Sprachengebrauch beziehen,
wurden zur Anwendung gebracht.
II. Rechtliche Würdigung
(...)
In Bezug auf die angefochtenen Bestimmungen und deren Kontext
B.1.1. Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft vom 9. März 2018 « über den
Teilzeitkunstunterricht » (nachstehend: Dekret vom 9. März 2018) (nachstehend: Dekret vom
9. März 2018) regelt unter anderem den Auftrag und das Ziel dieses Unterrichts (Artikel 90
bis 96), die Struktur (Artikel 10 bis 28), die Zulassungsvoraussetzungen (Artikel 29 bis 36),
die Rechte und Pflichten der Schüler (Artikel 37 bis 64), die personellen Mittel und die
Arbeitsmittel der Akademien (Artikel 5 bis 89), die Einschreibegebühren (Artikel 90 bis 96)

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