24 JANVIER 2011. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 21 décembre 2006 fixant la procédure devant le Conseil du Contentieux des Etrangers. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 24 janvier 2011 modifiant l'arrêté royal du 21 décembre 2006 fixant la procédure devant le Conseil du Contentieux des Etrangers (Moniteur belge du 1er février 2011).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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24. JANUAR 2011 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und der Artikel 39/57, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006, ersetzt durch das Gesetz vom 6. Mai 2009 und abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 2010, 39/57-1, eingefügt durch das Gesetz vom 29. Dezember 2010, 39/71, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006 und abgeändert durch das Gesetz vom 29. Dezember 2010, und 39/82 § 7, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September 2006;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 9. Dezember 2010;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 17. Dezember 2010;

Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass das Verfahren vor dem Rat für Ausländerstreitsachen durch die Artikel 36 bis 45 des Gesetzes vom 29. Dezember 2010 (Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2010) abgeändert wurde und diese Artikel Bestimmungen enthalten, die den im Königlichen Erlass vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Rat für Ausländerstreitsachen erwähnten Bestimmungen widersprechen, ist es notwendig, am Datum des Inkrafttretens der im Gesetz festgelegten neuen Regelung den vorerwähnten Königlichen Erlass ebenfalls an die neue Regelung anzupassen. Darüber hinaus kann das vom Gesetzgeber vorgesehene neue Verfahren, welches vorrangig eingeführt werden soll, um der Asyl- und Immigrationskrise entgegenzuwirken, nur zuverlässig angewandt werden, wenn die erforderlichen Ausführungsmodalitäten vor diesem Datum geregelt sind. Um zu vermeiden, dass der Rat für Ausländerstreitsachen seine Rechtsprechungsaufgabe mit lückenhaften Vorschriften ausführen muss und...

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