21. APRIL 2011 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung der Eigenbeteiligung in den Einrichtungen und Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 19. Juni 1990 zur Schaffung einer Dienststelle für Personen mit einer Behinderung, insbesondere Artikel 32, abgeändert durch das Dekret vom 4. Februar 2003;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung der Eigenbeteiligung in den Einrichtungen und Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 13. April 2011;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 18. April 2011;

Aufgrund des Gutachtens des Verwaltungsrates der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung vom 17. Dezember 2010;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973,

Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass vorliegende Änderung Teil der Sparmassnahmen zur Bewältigung der Haushaltsengpässe des Jahres 2011 ist und vorliegende Änderungen zum 1. März 2011 angewandt werden sollen, um die erforderlichen Auswirkungen auf den Haushalt 2011 zu erwirken, duldet das Inkrafttreten vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr;

Auf Vorschlag des für Familie, Gesundheit und Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 2 § 3 des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Festlegung der Eigenbeteiligung in den Einrichtungen und Diensten der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung wird folgender Absatz eingefügt:

Das Einregistrierungsamt des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD)...

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