1. APRIL 2011 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Januar 2005 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 8 § 3;

Aufgrund des Erlasses vom 13. Januar 2005 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung, abgeändert durch die Erlasse der Regierung vom 19. März 2009, 28. Mai 2009 und vom 11. März 2010;

Aufgrund des Vorschlags des Beirates für Gesundheitsförderung vom 3. April 2009;

Aufgrund der durch die betroffenen Organisationen und Einrichtungen eingereichten Vorschläge;

Auf Vorschlag des für Gesundheit zuständigen Ministers,

Beschliesst :

Artikel 1 - Artikel 2bis des Erlasses vom 13. Januar 2005 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung, eingefügt durch den Erlass der Regierung vom 28. Mai 2009 und ersetzt durch den Erlass vom 11. März 2010, wird wie folgt ersetzt:

Artikel 2bis - Vorsitz.

Frau Melanie Thiess wird für den Zeitraum vom 25. März 2011 bis zum 31. März 2012 als Vorsitzende des Beirates bezeichnet.

Art. 2 - In Artikel 4 desselben Erlasses wird der zweite Satz wie folgt...

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