12. DEZEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe und zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Mai 2004 zur Ausführung dieses Dekrets
Die Wallonische Regierung,
Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe, des durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005 abgeänderten Artikels 3, § 3 und § 5, des Artikels 3 § 9 der Artikel 6 bis 9, und des durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005 abgeänderten Artikels 13 Absatz 3;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Mai 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe
Aufgrund des am 10. Oktober 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;
Aufgrund des am 15. Oktober 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;
In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung kraft Artikel 3 § 9 des vorgenannten Dekrets vom 11. März 2004 dazu ermächtigt ist, das Dekret anzupassen, um dessen Ubereinstimmung mit den kraft der in Artikel 87 bis 89 des EG-Vertrags vorgesehenen Bestimmungen verabschiedeten gemeinschaftlichen Regeln zu sichern;
Aufgrund des am 1. Dezember 2008 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 1° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 45.495/2;
Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft, der Beschäftigung, des Aussenhandels und des Erbes;
Nach Beratung,
Beschliesst :
KAPITEL I - Abänderungen des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe
Artikel 1 - Art. 3 des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe wird folgendermassen abgeändert:
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In § 3 abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005, wird der Wortlaut "des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an Klein- und Mittelunternehmen; nachstehend werden diese Bestimmungen als Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 70/2001 bezeichnet" durch folgenden Wortlaut ersetzt: "des Anhangs I zur Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der...
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