9. SEPTEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des Formulars für die Notifizierung von Informationen durch beurkundende Beamte, die keine Notare sind, deren Amtssitz sich in Belgien befindet, bei einer Immobilienübertragung betreffend Güter, die von der Bodenordnungsmaßnahme betroffen sind

Die Ministerin für ländliche Angelegenheiten,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.275 § 3 Absatz 2, eingefügt durch das Programmdekret vom 17. Juli 2018;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 über die Bodenordnung der ländlichen Güter, Artikel 16/1 § 3 Absatz 1, eingefügt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019;

Aufgrund des Berichts vom 31. Mai 2021, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 9. Juli 2021 an den Staatsrat gerichteten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb einer Frist von 30 Tagen, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 (Ziffer 1 oder 2) der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass binnen dieser Frist kein Gutachten abgegeben wurde;

Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,

Beschliesst:

Einziger Artikel - Das Formular für die Notifizierung von Informationen im Sinne...

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