9. NOVEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 4;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund der am 20. Oktober 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 74.02 des Programms 01 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um den Globalbedarf für 2020 abzudecken,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 815.000 EUR vom Programm 11 des Organisationsbereichs 14 auf das Programm 01 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 01 und 11 des Organisationsbereichs 14 des...

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